Nicht die einzigen großen Grundbesitzer
Neben diesen drei bedeutenden Grundherren verfügten auch andere Einrichtungen und Adelsfamilien über beträchtlichen Besitz. Dazu gehörten die Klöster Bredelar bei Marsberg, Oelinghausen bei Arnsberg-Holzen, Wedinghausen in Arnsberg und Rumbeck. Auch die Adelsfamilien von Westphalen, von Landsberg und Rabe von Canstein besaßen Güter und Einkommensrechte.
Das Ende der alten Grundherrschaften
Zu Beginn des 19. Jahrhunderts veränderten sich die Verhältnisse grundlegend. Im Zuge der Säkularisation wurden zahlreiche geistliche Einrichtungen aufgehoben, darunter 1803 das Kloster Grafschaft und 1804/1805 das Stift Meschede. Ihre Besitzungen und Einkünfte gingen an die jeweiligen Landesherren über.
Der adelige Grundbesitz blieb dagegen vielfach bestehen, während die alten Herrschaftsrechte im Laufe des 19. Jahrhunderts zunehmend eingeschränkt oder aufgehoben wurden.
Die Geschichte dieser großen Grundbesitzer erzählt deshalb nicht nur von Reichtum und Macht. Sie ist zugleich die Geschichte unzähliger Bauernfamilien, die das Land bewirtschafteten und über Generationen Abgaben und Dienste leisten mussten – und damit die wirtschaftliche Grundlage der großen Güter sicherten.
Quellen:
Ursula Jung: Stift Meschede – Grundherrschaft, Stadtarchiv Meschede.
Landesarchiv NRW, Abteilung Westfalen: Bestand A 114, Stift Meschede
Die Tagebücher Kaspars von Fürstenberg, herausgegeben von Alfred Bruns
Familienarchiv von Fürstenberg, Herdringen, Bestände zu Gütern und Herrschaftsrechten.
Geschichtliche Darstellungen zum Kloster Grafschaft, insbesondere zur Säkularisation und zum Verkauf der Klosteranlage
[1] Herrlichkeit = ein Herrschaftsbezirk, in dem ein Grundherr besondere Rechte ausübte, beispielsweise die Gerichtsbarkeit oder das Recht, bestimmte Abgaben zu erheben.

