Honig und Wachs als Abgaben

Bis ins 19. Jahrhundert hinein spielten Honig und Wachs eine bedeutende Rolle im Abgabenrecht.

Honigzins:
Ein festgelegter Anteil des Honigs musste an Grund- oder Landesherren abgeführt werden.

Wachszins:
Kirchen und Klöster verlangten Bienenwachs für die Kerzenproduktion.

Rohrzucker war bis ins frühe 19. Jahrhundert ein teures Luxusgut. Erst mit der Einführung der Zuckerrübenverarbeitung wurde Zucker erschwinglich und verdrängte den importierten Rohrzucker.

Unter hessischer und preußischer Herrschaft wurden im 19. Jahrhundert die feudalen Strukturen und Klostergüter im Sauerland schrittweise aufgelöst. Dennoch blieb Honig für die einfache Bevölkerung knapp: Nur Nebenberufs-Imker konnten sich gelegentlich etwas Honig leisten. Zum Süßen nutzte man stattdessen eingekochten Obstsaft (Birnen-, Apfeldicksaft) oder Rübensaft.

Das Damenstift Meschede erhielt im 13. Jahrhundert von insgesamt 300 abgabepflichtigen Höfen im Sauerland und in der Soester Börde jährlich 100 Kannen Honig.
Quelle: Reinhard Köhne: Bienenvölker in Westfalen. In: Westfalen Regional, LWL, Erstveröffentlichung 2014, aktualisiert am 7. November 2022.

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