Ein Speicher auf dem Voßwinkeler Kirchhof
Eine ungewöhnliche Einzelheit überliefert eine Urkunde aus dem Jahr 1387. Damals stand auf dem Kirchhof von Voßwinkel ein Speicher, der zum Haarhof gehörte. Der Voßwinkeler Geistliche Heinrich hatte das Gebäude vom Kloster Oelinghausen zur vorübergehenden Nutzung erhalten.
Er verpflichtete sich, den Speicher auf eigene Kosten instand zu setzen und später in verbessertem Zustand zurückzugeben. Außerdem verzichtete er während dieser Zeit auf bestimmte Abgaben, die ihm vom Haarhof zustanden, darunter das sogenannte Meßkorn, eine Getreideabgabe an den Geistlichen. Weshalb der Haarhof einen Speicher auf dem Kirchhof besaß, ist nicht überliefert.

Leibeigen und zum Hofgewinn verpflichtet
Wie eng die Kolonen an das Kloster gebunden waren, zeigt ein Heberegister aus dem 17. Jahrhundert. Darin heißt es: „Wie auch jetziger colonus vom harhoff leibeigengeborn ist, muss aber nun und hinfuhro alle 12 jahr oder wie landtgebrauchlich und als offt einer von den inhabern stirbt, ganz oder halb gewinnen.“
Der damalige Bewirtschafter des Haarhofs war also leibeigen geboren. Außerdem musste sein Nutzungsrecht alle zwölf Jahre oder beim Tod eines Hofinhabers erneuert werden. Dieses sogenannte Gewinnen war gewöhnlich mit einer Zahlung an den Grundherrn verbunden. Je nach Anlass konnte ein ganzer oder halber Hofgewinn fällig werden.
Die Kolonen waren damit nicht einfach Pächter im heutigen Sinne. Sie besaßen bestimmte Nutzungsrechte, die unter festgelegten Bedingungen auch innerhalb einer Familie weitergegeben werden konnten. Gleichzeitig waren sie an die grundherrlichen Vorschriften des Klosters gebunden.
Schon im 15. und 16. Jahrhundert begegnen uns Bezeichnungen wie „Schulte von der Hare“ (1426), „Schulte van der Hare“ (1480) und „Schulte uff dem Harhove“ (1565). Sie zeigen, wie eng die Bezeichnung der Bewohner mit dem Hof verbunden war. Eine durchgehende Familienfolge lässt sich daraus allerdings nicht ableiten.

