Im 19. Jahrhundert war das Sauerland in mehrere „Bergreviere“ unterteilt – regionale Verwaltungsbereiche für den Bergbau. Die Struktur änderte sich mehrfach, bis 1965 alle Aufgaben im neuen Bergamt Siegen zusammengefasst wurden. Einheitliches Bergrecht – ein für alle gültiges Bergbaugesetz – gab es lange nicht. Erst das preußische Gesetz von 1865 brachte eine gewisse Vereinheitlichung, auch wenn es in der Region kaum große Staatsbetriebe gab. Das erleichterte den Einstieg für private Investoren.

