Text: Sabina Butz
Beitrag mit ausschließlich faktenbasierter Darstellung
Zu Beginn der Menschheitsgeschichte herrschte nach Ansicht der Evolutionsforschung eine freie, ungeregelte Partnerwahl. Daraus entwickelten sich zunächst Gruppenehe, später Polygamie (Vielehe) und schließlich Monogamie (Einehe). Das deutsche Wort Ehe geht auf das mittelhochdeutsche ewe/ewa zurück und bedeutet „Gesetz“. Eine Ehe war somit eine gesetzlich geregelte Gemeinschaft.
Bis ins frühe Mittelalter dominierte die sogenannte Muntehe, bei der die Frau vom Schutzverhältnis des Vaters in das des Bräutigams überging – ein rein rechtliches und wirtschaftliches Geschäft, bei dem Liebe oder Zuneigung keine Rolle spielten. Ehen wurden von den Eltern arrangiert, oft für sehr junge Kinder, und fast immer innerhalb derselben sozialen Schicht.
Neben der Muntehe, die vor allem in wohlhabenden Schichten verbreitet war, existierte für die breite Bevölkerung die Friedelehe, die weniger formalisiert war und Frauen geringere Absicherung bot. Erwähnenswert ist auch die Kebsehe, eine Verbindung zwischen einem freien Mann und einer Leibeigenen oder Dienerin (Kebse).
Ab dem 10. Jahrhundert gewann die Kirche zunehmend Einfluss auf Eheschließungen. Sie etablierte die Monogamie und die Unauflöslichkeit der Ehe. Mit dem Konzil von Trient (16. Jahrhundert) setzte sich die rechtlich bindende, auf Konsens beruhende Eheschließung durch.
1874 führte Preußen die obligatorische Zivilehe ein: Eine Ehe war nur noch vor einem staatlichen Standesbeamten gültig.
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