Text: Sabina Butz
Beitrag mit ausschließlich faktenbasierter Darstellung


Die Policeyordnung von 1723

Die frühneuzeitliche Gesellschaft brauchte klare Regeln, um das Zusammenleben zu ordnen. Voraussetzung dafür war, dass diese Regeln bekannt, anerkannt und tatsächlich befolgt wurden. Verstöße wurden in der Regel mit Strafen geahndet.

Die erste umfassende Gesetzessammlung für das kurkölnische Herzogtum Westfalen war die Policeyordnung von 1723, erlassen am 20. September 1723 durch Kurfürst‑Erzbischof Joseph Clemens von Bayern in Bonn.

Sie regelte nahezu alle Bereiche des öffentlichen und privaten Lebens: Religion, Handel, Handwerk, Wirtschaft, Grenz‑ und Zollwesen, öffentliche Sicherheit, Moral und Schadensregulierung.

Sie gehört zur breiten Policeygesetzgebung des Heiligen Römischen Reiches, die seit dem 16. Jahrhundert die Ordnungsvorstellungen der Obrigkeit prägte.

Gesetze und Verordnungen im Sauerland zwischen 1723 und 1900

Vor 1700 waren Hexenprozesse, Femegerichte und die peinliche Befragung (Folter) auch im Sauerland rechtlich legitimiert – gestützt durch die Reichsgesetzgebung (Carolina 1532) und lokale Gerichtspraxis. Nach 1700 traten sie nur noch vereinzelt auf; spätestens um 1710 endeten die letzten Hexenverfahren im kurkölnischen Westfalen.

Mit der Policeyordnung begann eine Phase stärker geregelter Verwaltung und Rechtsprechung. Nach dem Übergang des Herzogtums Westfalen an Preußen (1816) kamen zahlreiche neue Gesetze, Erlasse und Polizeiverordnungen hinzu, die den Alltag der überwiegend landwirtschaftlich geprägten Bevölkerung bestimmten: Bau‑ und Feuerordnungen, Hygienevorschriften, Gewerberegelungen, Armenordnungen, Schulpflicht, Straßen‑ und Wegeordnungen.

Die folgenden Beispiele zeigen, wie tiefgreifend diese Regelungen in das Alltagsleben eingriffen.

Foto oben: Joseph Clemens, Public domain, via Wikimedia Commons

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