Kuriose Verordnungen
Freilaufende Tiere: In Arnsberg, Brilon und Meschede war das freie Herumlaufen von Schweinen, Ziegen und Gänsen auf Marktplätzen und Hauptstraßen verboten – wegen Verunreinigung und Unfallgefahr.
Spinnstuben: Die beliebten winterlichen Spinnstuben, in denen junge Frauen und Männer zusammenkamen, wurden regelmäßig verboten. Die Obrigkeit befürchtete dort „sittlichen Verfall“.
Während Polizei‑ und Feuerverordnungen aus heutiger Sicht nachvollziehbar erscheinen, wirken viele Moralverordnungen heute übergriffig und bevormundend.
Sie spiegeln jedoch die damalige Vorstellung einer gottgegebenen, ständischen Ordnung, die durch Kleidung, Verhalten und Konsum sichtbar bleiben sollte.
Quellen:
Gerhard Brökel: Behördliche Verfügungen aus der Zeit der kurkölnischen Herrschaft, Jahrbuch Hochsauerlandkreis 2007.
Wilhelm Kohl: Das Herzogtum Westfalen als kurkölnisches Territorium.
LWL‑Portal „Westfälische Geschichte“ – Policeyordnung 1723.
Preußisches Allgemeines Landrecht (1794).

