Ursel vom Gerwenhof

Mit dem alten Gerwenhof ist auch das Schicksal einer Frau verbunden, deren Name in den Unterlagen zu den Fredeburger Hexenverfolgungen überliefert ist: Ursel vom Gerwenhof.

Über ihr Leben ist nur wenig bekannt. Sie kam während der Fredeburger Hexenverfolgungen des frühen 17. Jahrhunderts ums Leben. Erschütternd ist auch, was nach ihrer Hinrichtung geschah. Ihr Sohn Johann Gerwen musste die Kosten des gegen seine Mutter geführten Verfahrens tragen. Für ihre Hinrichtung wurden ihm 15 Reichstaler und drei Kopfstücke in Rechnung gestellt.

Damit traf die Verfolgung eine Familie nicht nur durch den Verlust eines Angehörigen. Auch die Hinterbliebenen wurden häufig noch mit erheblichen finanziellen Forderungen belastet.

Die große Verfolgungswelle im Amt Fredeburg

Hexenprozesse sind im Amt Fredeburg bereits zu Beginn des 17. Jahrhunderts nachweisbar. Für das Jahr 1601 ist ein Verfahren belegt. Eine besonders schwere Verfolgungswelle ereignete sich jedoch um 1630.

Zu den wichtigsten erhaltenen Zeugnissen gehört eine alte Aufstellung mit der Überschrift „Hingerichtete Personen aus dem Ambt Fredtberg“. Darin werden 50 hingerichtete Menschen genannt, darunter 15 Männer. Vollständige Prozessakten und sichere Zeitangaben sind für diese Fälle nicht erhalten geblieben.

Der Fredeburger Autor Paul Tigges war ein Nachfahre der Ebbinghofer Gerwen-/Tigges-Familie. Johann Gerwen, der nach Ursels Hinrichtung die Verfahrenskosten bezahlen musste, wird als sein Urahn bezeichnet. 1987 veröffentlichte Tigges das Buch Schattenbeschwörung über die Hexenverfolgung.

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