Eine Pfarrei ohne Geistlichen
Seit im Januar der Vikar gestorben war, musste Pfarrer Schierhoff die große Gemeinde allein versorgen. Wegen des Kulturkampfes blieb die Vikarsstelle unbesetzt. Als Schierhoff 1879 starb, schrieb die Mescheder Zeitung, Schierhoff sei trotz jahrelangen Leidens bis zuletzt seinen Aufgaben nachgekommen. Durch seinen Tod sei nun bereits die 89. Pfarrei des Bistums „verwaist“.
Pfarrer Dornseiffer sprach für die Jahre von 1879 bis 1882 von einem Interregnum, einer pfarrerlosen Übergangszeit. Er bezeichnete diese Jahre als die „herrenlose Zeit“. Das Bistum hatte keinen amtierenden Bischof und die Pfarrei Eslohe keinen einzigen regulären Pfarrgeistlichen mehr.
Die Auswirkungen waren im Dorf unmittelbar zu spüren. Nach Schierhoffs Tod wurden die Kirchenbücher auf Anordnung der Regierung beschlagnahmt und dem Cobbenroder Pfarrer übergeben. Auch für Trauungen mussten Geistliche aus den Nachbarpfarreien, aus Cobbenrode, Schliprüthen, Reiste und Dorlar, einspringen. Und für die Beerdigungen war nun Heinrich Harlinghausen zuständig.
Der Küster am Grab
Bis zum 22. Juni 1880 nahm der Küster von Eslohe die Beerdigungen vor. Gerade in einem katholischen Kirchspiel muss das eine auffällige Veränderung gewesen sein. Der Küster war zwar seit jeher eng in das kirchliche Leben eingebunden, doch eine Beerdigung ohne Priester war etwas anderes als seine gewöhnlichen Aufgaben in Kirche und Schule. Nach katholischer Ordnung war die Beerdigung grundsätzlich Sache des Priesters; der Küster wirkte nur unterstützend mit. Fehlte jedoch ein Geistlicher, konnten Küster wie Heinrich Harlinghausen die Verstorbenen zum Grab begleiten, Gebete sprechen und die Beisetzung durchführen – priesterliche Riten wie das Requiem blieben ihnen verwehrt.
Kaum eine andere Begebenheit macht so deutlich, was der Kulturkampf für ein Dorf wie Eslohe bedeutete. Entscheidungen, die auf höchster politischer Ebene getroffen worden waren, bestimmten schließlich sogar, wer auf einem Sauerländer Friedhof einen Toten beerdigte.

