Wer trug die „Schande“?
Eine uneheliche Geburt war im 18. Jahrhundert keine reine Privatangelegenheit. Sexualität außerhalb der Ehe verstieß gegen die kirchliche Moralordnung. Uneheliche Kinder wurden in den Kirchenbüchern ausdrücklich als solche gekennzeichnet, und auch ihre Mütter konnten öffentlich mit ihrer vermeintlichen Verfehlung verbunden werden.
In den überlieferten Angaben über Bernhard von Kleinsorgen gab es keine vergleichbare moralische Kennzeichnung. Dort heißt es: Er war Junker und Erbe auf Gut Schüren. Er starb unverheiratet und kinderlos – so vermerkt es seine Sterbeurkunde, obwohl er nachweislich Vater eines unehelichen Sohnes war.
Anders bei Anna Margaretha: Im Jahr 1779, inzwischen etwa 40 Jahre alt, brachte sie ihr zweites Kind zur Welt, eine Tochter, die im Kirchenbuch als „illegitima“, als unehelich, gekennzeichnet wird. Damit nicht genug: Es wird sowohl vermerkt, dass es die zweite uneheliche Mutterschaft ist, außerdem bezeichnet der Geistliche Anna Margaretha als „Meretrix“, dem lateinischen Wort für Hure.
Dieser lateinische Ausdruck für die Mutter darf dabei nicht zu dem Schluss verleiten, Anna Margaretha habe ihren Lebensunterhalt mit Prostitution verdient. In kirchlichen Aufzeichnungen konnte eine solche Bezeichnung vielmehr als moralische Verurteilung einer Frau verwendet werden, die außerhalb der Ehe sexuelle Beziehungen unterhielt oder uneheliche Kinder bekam.
Der Kirchenbucheintrag von 1779 verrät damit deutlich, wie über sie geurteilt wurde. Dabei ist auffällig, dass Mutter und Kind jeweils ihre eigene Kennzeichnung erhielten. Über die Väter findet sich eine vergleichbare Verurteilung nicht.
Der Eintrag sagt dagegen nichts darüber aus, wie Anna Margaretha selbst ihr Leben sah. Ob sie sich schämte, ob sie unter der Missbilligung ihrer Umgebung litt oder ob sie sich über deren Urteil hinwegsetzte, bleibt unbekannt.
Die Tochter der „Hure“
Zehn Jahre nach der Geburt Caspar Heinrichs bekam Anna Margaretha ein weiteres uneheliches Kind – diesmal von einem anderen Mann. Als Vater wird Joannes Cramer genannt, der zu dieser Zeit Soldat in einem Regiment war. Anna Margarethas Tochter Anna Elisabetha wurde 1779 in Wennigloh geboren, unehelich.
Für ihre Tochter begann das Leben mit einem deutlich festgehaltenen Makel: Neben ihrem Namen stand illegitima. Doch Anna Elisabethas Leben bestand nicht aus diesem einen Wort. Sie wurde erwachsen und heiratete 1816 in Sundern. Damit erscheint sie Jahrzehnte nach ihrer Geburt erneut in den Kirchenbüchern – nun als erwachsene Frau, die eine Ehe einging.
Vom Förster auf den Lohof
Auch Caspar Heinrich hatte inzwischen seinen eigenen Weg gefunden. 1801 heiratete er Anna Margarethe Lohmann, geboren 1785 in Reiste, und kam durch diese Ehe auf den Lohof. Bei seiner Einheirat wurde er von Clemens Maria Freiherr von Weichs zur Wenne belehnt. Noch bis 1810 hatte Caspar Heinrich mit den Gläubigern seines Schwiegervaters zu kämpfen. Mit seiner Frau bekam er acht Kinder.
Einer ihrer Söhne war Franz Anton Wilhelm Kleinsorge, geboren 1805 in Reiste. Er wurde später Erbe des Lohofes und ließ dort 1840/42 die Bienenhauskapelle errichten.
Damit hatte der 1769 unehelich geborene Sohn Anna Margarethas seinen Platz auf dem Lohof gefunden und eine eigene Familie gegründet. Und schließlich führte auch der Lebensweg seiner Mutter dorthin.
Die ledige Altmutter auf dem Lohof
Wann Anna Maria Margaretha zu ihrem Sohn nach Reiste zog, ist nicht bekannt. Im Alter lebte sie jedenfalls auf dem Lohof, auf dem Hof ihres verheirateten Sohnes und seiner Familie. Sie selbst hatte nie geheiratet.
Caspar Heinrich Riese genannt Kleinsorge starb 1820 in Reiste, fast genau ein Jahr bevor seine Mutter starb. In deren Sterbeurkunde steht der Vermerk: „ledige Altmutter auf dem Lohof“.
Vielleicht erzählen die Kirchenbucheinträge am Ende weniger über die Moral einer Anna Maria Margaretha Riese als über die Moral ihrer Zeit.
Quellen:
https://www.lwl.org/westfaelische-geschichte/txt/beitrwff-9758.pdf
www.matricula-online.de
Lesen Sie noch mehr über die Menschen auf dem Lohof:

