

Die Düngerstätten müssen zwingend hinter die Häuser verlegt werden und die Mistjauche darf nicht mehr auf die Straße fließen (§4). Der Paragraph 5 verbietet, Flüssigkeiten und Unrat aus den Öffnungen der Häuser auf die Straßen und Bürgersteige zu werfen. Abtritte dürfen nur noch nachts entleert werden und danach muss alles sorgfältig gereinigt werden (§7) -…