Text: Sabina Butz
Beitrag mit ausschließlich faktenbasierter Darstellung

Im März 1830 veröffentlichte der Bürgermeister von Arnsberg eine „Warnung“ an die Bevölkerung1. Darin wurden 44 polizeilich geahndete Vergehen aufgelistet, jeweils mit genauer Strafe in Reichsthalern, Silbergroschen oder Arrest bei Wasser und Brot.

Zu den genannten Verstößen gehörten:

  • unsachgemäße Hundehaltung (Hunde nicht angelegt oder nicht unter Kontrolle),
  • zu schnelles Reiten
  • öffentliche Trunkenheit,
  • Rauchen aus einer unbedeckten Pfeife (Brandgefahr),
  • Benutzung nicht geeichter Messgeräte,
  • Fahren auf Privatgelände ohne Erlaubnis,
  • Schulversäumnisse (Verstoß gegen die Schulpflicht).

Hinzu kamen Vergehen, die stark von den Lebensumständen der Zeit geprägt waren, etwa das unangebundene Treiben von Schlachtvieh über die Straße, die unerlaubte Entsorgung von Tierkadavern, das „Blaumachen“ am Montag, also unentschuldigtes Fernbleiben von der Arbeit nach dem Wochenende.

Am häufigsten wurde die Verletzung der allgemeinen Schulpflicht geahndet: Insgesamt 12 Eltern mussten zwischen ein und 12 Silbergroschen Strafe zahlen, weil sie ihre Kinder nicht zur Schule geschickt hatten.

Arnsberg hatte um 1830 ca. 5.000 Einwohner. Dass in einem Monat 44 Bestrafungen dokumentiert wurden, zeigt, dass die Einhaltung der Polizeiverordnungen konsequent kontrolliert wurden.



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