Die almischen Kolonen
Die Bauern dieser vier Dörfer bewirtschafteten ihre Höfe, waren dabei jedoch in ein Geflecht unterschiedlicher Rechte und Pflichten eingebunden. Sie mussten Abgaben entrichten und verschiedene Dienste leisten. Zu den Belastungen gehörten Geld- und Naturalabgaben ebenso wie Arbeitsleistungen. Hinzu kamen Landessteuern und kirchliche Abgaben.
Die Verhältnisse waren oft kompliziert und führten immer wieder zu Konflikten, weil nicht immer nur ein einziger Herr Ansprüche auf einen Hof erhob. Neben den Herren von Meschede spielten unter anderem das Stift Meschede sowie weitere adelige Rechteinhaber eine Rolle.
Die Brabecker Kolonen
Für Brabecke sind im Jahr 1670 neun Kolonen[1] namentlich überliefert, darunter Hermann Bremerich als Vogt und Johann Bremerich als Schulte. Mehrere dieser Namen beziehungsweise Hofbezeichnungen blieben später im Dorf erhalten.
Neben diesen Kolonen lebten in Brabecke auch Beilieger, Handwerker, Schäfer und ein Jäger. Das Dorf war damit schon damals sozial vielfältiger, als man es bei einem kleinen Sauerländer Ort vielleicht vermuten würde.
Das Lagerbuch von 1670
Besonders deutlich wird die Bedeutung Brabeckes im Jahr 1670.
Am 11. Dezember mussten die Bauern aus Brabecke, Altenfeld, Osterwald und Westernbödefeld vor dem Notar Johannes Friederici erscheinen. Im Auftrag der Herren von Holdinghausen und von Meschede wurden ihre Aussagen aufgenommen.
Jeder Hofinhaber hatte zu erklären, welche Grundstücke er bewirtschaftete, welche Abgaben auf seinem Hof lasteten und zu welchen Diensten er verpflichtet war.
Das daraus entstandene sogenannte almische Lagerbuch umfasst 128 kleine Quartseiten. Sein besonderer Wert liegt darin, dass nicht nur allgemeine Regelungen festgehalten wurden, sondern auch die Verhältnisse einzelner Höfe und ihrer Bewirtschafter.
Streit um die Leibeigenschaft
Der entscheidende Konflikt des 17. Jahrhunderts drehte sich nicht allein um die Höhe von Abgaben. Die adeligen Grundherren beanspruchten teilweise weitergehende Rechte über die Bauern und betrachteten sie als leibeigen. Dagegen setzten sich die Betroffenen zur Wehr.
Eine im Landesarchiv NRW erhaltene Akte aus den Jahren 1669 bis 1728 dokumentiert Streitigkeiten über zu hohe Dienste, schlechte Behandlung und die Beanspruchung der Leibeigenschaft.
Im Kern ging es um die Frage, ob aus alten Abgabepflichten auch eine persönliche Unfreiheit abgeleitet werden durfte. Brabecke stand dabei im Mittelpunkt, weil hier die Verwaltung der almischen Dörfer zusammenlief.
Ein Dorf als Verwaltungszentrum
Die Bedeutung Brabeckes lag weniger in seiner Größe als in seiner Funktion. Hier saßen Vogt und Schulte, hier wurden Abgaben verwaltet, hier mussten Bauern erscheinen, hier wurden Rechte und Pflichten festgehalten. Brabecke war damit im 17. Jahrhundert das Zentrum der almischen Kolonen.
Die Geschichte des Ortes erzählt deshalb nicht nur von Bauernhöfen und Abgaben. Sie erzählt von einem ganzen System ländlicher Herrschaft und von den Menschen, die sich darin zurechtfinden mussten und ihm mitunter auch Widerstand entgegensetzten.
Mit dem Ende der alten Grundherrschaft verlor Brabecke nach und nach seine Funktion als Verwaltungszentrum der almischen Dörfer. Vogt, Schulte und Frondienste verschwanden, die Bauern wurden im 19. Jahrhundert zunehmend zu selbstständigen Hofeigentümern – doch die alten Hofnamen und die Erinnerung an diese Zeit blieben im Dorf erhalten.
[1] Hermann Stofers, Tonis Adam, Hans Dohle, Röttger Cordes, Johann Martins, Tonis Kremers, Hermann Bremerich, Johann Bremerich und Hans Henrich Tüteler.
Quellen:
Landesarchiv NRW, Abteilung Westfalen, A 114 / Stift Meschede / Akten, Nr. 86:
Vereinigte Westfälische Adelsarchive e. V., Alm.F.Ak / Gut und Gericht Alme, Akten, Nr. F 318
Almisches Lagerbuch von 1670:
Josef Lauber / Familienbuch Bödefeld
Die erste urkundliche Erwähnung Brabeckes geht zurück auf das Jahr 1203. Damals lebten drei Ritter, Albert und Leonius von Brabecke und ein Ritter Herbold von Meschede, samt ihren Familien und ihrem Gefolge in Brabecke. Ab 1326 wird Brabecke als Filiale der Pfarrei Bödefeld genannt.

