Der Wandel der mittelalterlichen Grundherrschaft

Die Urkunde von 1314 zeigt eine Zeit des Übergangs. Die alten Formen der Grundherrschaft befanden sich im Wandel. Der zentrale Haupthof verlor nach und nach seine ursprüngliche Bedeutung als alleiniger Mittelpunkt der Bewirtschaftung, während einzelne angeschlossene Höfe zunehmend eigenständiger wurden.

Auch der Drasenbecker Schulte bewirtschaftete eigene Hofanteile, unter anderem in Remblinghausen und Siedlinghausen sowie Flächen in den oben genannten, später aufgegebenen Siedlungen. Damit wird sichtbar, wie sich das mittelalterliche Villikationssystem, also das Zusammenspiel eines zentralen Herrenhofes mit zahlreichen abhängigen Höfen, allmählich veränderte.

1280px Gutskapelle St. Antonius (Drasenbeck)

Die Gutskapelle St. Antonius, errichtet im 17. Jahrhundert, ist dem heiligen Antonius dem Großen geweiht. Er gilt als der Schutzpatron von Bauern und ihrem Vieh.

Foto: Martin Lindner, CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons

Abgaben an das Stift Meschede – und Wein vom Rhein

Der Haupthof Drasenbeck war gegenüber dem Stift Meschede zu verschiedenen Leistungen verpflichtet. Dazu gehörten Naturalabgaben wie Getreide, Hühner, Schweine und Brennholz sowie Geldzahlungen. Besonders bemerkenswert ist jedoch eine Abgabe, die Drasenbeck mit dem Rheinland verbindet: Wein aus Limperich am Rhein. Die Urkunde erwähnt eine Weinlieferung aus Limperich, einem rheinischen Besitz des Stiftes Meschede. Die Verpflichtung zur Ablieferung lag beim Drasenbecker Hof. Damit wird deutlich, wie weit die wirtschaftlichen Beziehungen des kleinen Ortes reichten: Drasenbeck war Teil eines Versorgungs- und Verwaltungsnetzes, das bis an den Rhein führte.

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