Im Gegensatz zum Münsterland, wo es in einer Bauerschaft mehrere Schulten geben konnte, war im Hellwegbereich und in Ostwestfalen meist nur ein einziger Schulten oder Meier in einem Ort anzutreffen. Oft trugen diese ihren Herkunftsort als Namenszusatz. In einigen Fällen lassen sich solche Höfe sogar als Überreste größerer mittelalterlicher Siedlungen erkennen – in ihrer Größe und Anlage erinnern sie mitunter an Adelsgüter.

Mitunter wurde der Schulte mit Gerichtsgewalt ausgestattet, was jedoch eher selten geschah. Im Mittelalter fällte der Richter das Urteil nicht selbst, sondern sorgte für die Durchführung des Verfahrens und die Vollstreckung des von den Standesgenossen des Beklagten bzw. der „Freiheit“ bestimmten Urteils.

Außerhalb Westfalens fungierte der Schulte häufig als Richter, während der Meier überwiegend wirtschaftliche Aufgaben hatte. In Westfalen dagegen war die Ehefrau des Schulten als „Meiersche“ bekannt – sie leitete den Wirtschaftsbetrieb, während ihr Mann die rechtliche Beziehung zum Herrn pflegte.

Die Position des Schulten war stark von seinem Herrn abhängig und nicht immer angenehm. Wer sich jedoch bewährte, konnte ab dem 12. Jahrhundert in die Ministerialität und später in den Niederadel aufsteigen. Dieser Weg wurde im 14. Jahrhundert weitgehend verschlossen, da sich der neue Adel gegenüber Aufsteigern abschottete.

Schultenhöfe waren in der Regel große und wohlhabende, aber nicht unbedingt alte Höfe. Viele von ihnen entstanden erst später als Herrenhöfe – und galten deshalb als besonders vornehm. Der Begriff „Schulte“ allerdings wurde – zumindest regional – auch für weniger angesehene Personen verwendet. Das verweist auf ältere, bis ins 17. Jahrhundert reichende Strukturen: Im Kirchspiel Ergste (heute ein Ortsteil von Schwerte bei Iserlohn) gibt es mehrere alte, einzeln gelegene Schultenhöfe. Dennoch wurde „Schulte“ dort, wie im gesamten Sauerland, wo der Name heute am häufigsten vorkommt, auch als Synonym für „Pächter“ gebraucht.

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