Der Augsburger Religionsfrieden (1555)
1555 beendete der Augsburger Religionsfrieden die ersten Glaubenskriege.
Er brachte eine rechtliche Gleichstellung von Katholiken und Lutheranern und führte das Prinzip „cuius regio, eius religio“ ein: Der Landesherr bestimmte die Religion seiner Untertanen. Wer nicht einverstanden war, durfte seinen Besitz verkaufen und auswandern.
Für das Sauerland bedeutete dies: Solange Kurköln katholisch blieb, blieb auch das Sauerland katholisch.
Der Religionsfrieden gilt als Abschluss der Reformation. Individuelle Glaubensfreiheit entstand erst mit der Säkularisation 1803 und wurde rechtlich erst durch die Weimarer Reichsverfassung 1919/1920 garantiert.
Quellen:
Bundeszentrale für politische Bildung (bpb): Augsburger Religionsfrieden 1555
LWL – Westfälische Geschichte: Reformation und Gegenreformation in Westfalen
Historisches Lexikon Westfalens: Reformation, Gegenreformation, Herzogtum Westfalen
Germania Sacra: Erzbistum Köln – Frühneuzeitliche Strukturen
Franz Tenhagen: Geschichte des Herzogtums Westfalen
Stadtarchiv Olpe / Arnsberg: Dokumente zum Truchsessischen Krieg

