Schicksale der Opfer
Einige Opfer sind durch Gerichtsakten namentlich bekannt:
- Christine Teipel († 1630) aus Oberkirchen war erst neun Jahre alt, als sie als vermeintliche Hexe hingerichtet wurde. Unter der Folter musste sie zahlreiche Personen beschuldigen. Dadurch kam es zu einer Welle weiterer Anklagen.
- Henrich Stoffregen aus Hesborn wurde 1628 in Hallenberg als Zauberer und Werwolf verurteilt, enthauptet und anschließend verbrannt.
- Henneke von Essen (ca. 1561–1631), Bürgermeister und Landpfennigmeister von Arnsberg, sprach sich gegen die Hexenprozesse aus. Daraufhin geriet er selbst unter Verdacht, wurde gefoltert und starb 1631 nach rund einem Jahr Haft im Kerker des Arnsberger Schlosses – ohne jemals ein Geständnis abgelegt zu haben..
- Anna Schulten aus Canstein gehört zu den letzten bekannten Opfern der Hexenverfolgung im Sauerland. Die verheiratete Mutter geriet 1657 unter Verdacht – unter anderem, weil sie „ungewöhnlich viel Butter herstellen konnte“. 1658 wurde sie hingerichtet.
Heinrich von Schultheiß, Caspar von Fürstenberg und Friedrich Spee
Zu den bekanntesten Befürwortern der Hexenverfolgung gehörte der Arnsberger Jurist Heinrich von Schultheiß, der als Hexenkommissar zahlreiche Verfahren leitete. 1634 veröffentlichte Schultheiß seine „Ausführliche Instruction“, eine Anleitung zur Führung von Hexenprozessen, in der er das Vorgehen gegen vermeintliche Hexen rechtfertigte und die Anwendung der Folter verteidigte. Auch unter der Regierung des Landdrosten Caspar von Fürstenberg nahmen die Hexenverfolgungen im Herzogtum Westfalen deutlich zu.
Dem gegenüber stand der Jesuit Friedrich Spee. Als Beichtvater vieler Verurteilter erkannte er, dass Geständnisse meist unter Folter erzwungen wurden. In seiner 1631 anonym erschienenen Schrift „Cautio Criminalis“ kritisierte er die Hexenprozesse mit juristischen und moralischen Argumenten und trug langfristig zu einem Umdenken bei.
Spee wirkte nicht im Sauerland, dafür Pfarrer Michael Stappert aus Hirschberg, später in Grevenstein tätig, vertrat eine ähnlich kritische Haltung. Wegen dieser Parallelen wird er in der regionalgeschichtlichen Literatur gelegentlich als „Friedrich Spee des Sauerlandes“ bezeichnet.
Das Ende der Verfolgungen
Ab der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts gingen die Hexenprozesse allmählich zurück. Juristen hinterfragten die Beweislage kritischer, die Aufklärung stellte den Hexenglauben zunehmend infrage, und immer mehr Gerichte verzichteten auf Folter oder lehnten Hexereiverfahren grundsätzlich ab.
Erinnerung und Verantwortung
Heute erinnern zahlreiche Gedenkorte im Sauerland an die Opfer der Hexenverfolgung. Historiker rekonstruieren anhand alter Gerichtsakten ihre Schicksale und halten die Erinnerung wach. Hexenverfolgung ist mehr als ein Kapitel der Regionalgeschichte. Sie zeigt, wie gefährlich Angst, Vorurteile und Gerüchte werden können, wenn rechtsstaatliche Grundsätze außer Kraft gesetzt werde
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Wichtige Quellen zum Thema Hexenverfolgung im Sauerland
Rainer Decker: Die Hexenverfolgungen im Herzogtum Westfalen. In: Alfred Bruns (Hrsg.): Hexen – Gerichtsbarkeit im kurkölnischen Sauerland.
und
Pfarrer Michael Stappert (Hirschberg/Grevenstein) – der Friedrich Spee des Sauerlandes. In: Michael Senger (Hrsg.): Dreißigjähriger Krieg im Herzogtum Westfalen.
Joachim Nierhoff: Hexenverfolgungen im Sauerland. Dramatische Prozesse und bewegende Schicksale

