Die Zuhörer waren still. Einige grinsten, andere sahen ungläubig drein. Wittler ließ sich davon nicht beirren.
„Es gab sogar Streit, wem der Kampfhof überhaupt gehörte – dem Stift in Meschede oder den Herren vom Kloster Grafschaft. War also nicht nur was für die mit Helm und Schild, sondern auch für die mit Tinte und Siegel. So war das hier. Wo ihr heute spazieren geht, da wurde früher um Ehre, Land und Recht gekämpft.“
Er sah sich um, senkte die Stimme. „Und wisst ihr was? Man sagt, wenn’s ganz still ist – so wie jetzt – dann kann man sie manchmal noch hören. Die alten Stimmen. Das Schnauben der Pferde. Das Klirren von Eisen.“
Dann stand er auf, rückte den Korb zurecht und ging seiner Wege. So wie immer.
Frans Ferdinand war kein Adliger, kein Gelehrter. Aber er kannte den Ort, kannte seine Geschichten – und vor allem konnte er sie lebendig machen.
Historische Erwähnungen
1318: Erste Nennung Mülsborns („Brunsten von Mülsborn“)
Das Gut „Vryethoff“ war kurkölnisches Lehen, vermutlich zuvor Arnsberger Lehen
1319, 1338: Erwähnung der Familie „von Mülsborn“ (vermutlich Aftervasallen der von Kettlers)
1329: Anthon von Mülsborn als Zeuge bei einer Gerichtsverhandlung
1385: Brüder Cracht, Henniken und Hinrich von Mülsborn genannt
1513: Verkauf des Kampfhofes durch Diderick Westphalen an Meister Henneken zu Eslohe
1591: Streit um Zugehörigkeit des Kampfhofes – Stift Meschede oder Kloster Grafschaft
1593: Bitte von Johann Westphalen um Zustimmung zum Verkauf eines Erbhauses
Familien mit Bezug zu Mülsborn
Familien „von“: Berninghausen, Fürstenberg, Gaugreben Bruchhausen, Hanxleden, Grafschaft, Laer, Meschede, Schade, Stockhausen, Westphalen, von Gudenberg
Weitere Familien: Spindeldreher, Klagges, Linhoffs, Middel, Kleine, Wilmer, Wittler
Die Adelsprädikate „von“ und „zu“ sind Namenszusätze, die in Deutschland verwendet werden, um Adelsfamilien zu kennzeichnen. „von“ deutet auf einen Ort hin, mit dem die Familie in Verbindung steht. „zu“ zeigt an, dass die Familie zu einem bestimmten Zeitpunkt im Besitz eines Ortes – oft einer Burg – war. „von und zu“ wird verwendet, wenn eine Familie sowohl einem Ort entstammte als auch Eigentum dort besaß.
Fotos: Friedhelm Dröge, CC BY-SA 4.0 via Wikimedia Commons
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