Text: Christel Zidi
Beitrag mit ausschließlich faktenbasierter Darstellung
Der kleine Ort Esshoff bei Antfeld zählt heute kaum mehr als 80 Einwohner. Seine Geschichte reicht jedoch mindestens bis ins 15. Jahrhundert zurück. Doch war Esshoff ursprünglich nur ein einzelner Hof oder von Anfang an eine kleine Siedlung? Urkunden, alte Ortsnamen und historische Karten zeichnen über fast vier Jahrhunderte hinweg den Weg vom einzelnen Hof zur Hofschaft und schließlich zur Eigenständigkeit nach.
Die erste urkundliche Erwähnung
Als älteste bekannte urkundliche Erwähnung Esshoffs gilt der 14. Juni 1442. In einer Urkunde erscheint der Ort als „Hof zu Essenkusen“ beziehungsweise „Essingtusen“. Frei übersetzt ist dort zu lesen, dass Johann Grunder und seine Frau Gertrud dem Priester Johannes Stenhoff ein Freigut in Altenbüren auf Lebenszeit zur Nutzung überlassen hatten. Johannes Stenhoff bestimmte, dass dieses Gut nach seinem Tod wieder an die Eheleute zurückfallen sollte. Gleichzeitig erklärte er, dass eine ihm zugesicherte jährliche Kornabgabe von einem Malter aus dem „Hof zu Essenkusen“ nach seinem Tod erlöschen sollte.
Bemerkenswert an diesem Rechtsgeschäft sind auch die beteiligten Personen: Johannes Ste(i)nhoff war Gründer des Armenhauses in Brilon, Johann Grunder bekleidete das bedeutende Amt des geschworenen Richters des Kurfürsten von Köln zu Brilon und Heinrich Kerstian war Freigraf der Gogreven. Die Beteiligung dieser hochrangigen Amtsträger spricht eher für einen wirtschaftlich bedeutenden Besitz als für einen unbedeutenden Einzelkotten.
Essinghausen und das Haus Antfeld
Von besonderer Bedeutung für die Geschichte Esshoffs ist die Verbindung zum adligen Haus Antfeld. In einer Aufstellung aus dem Jahr 1777 werden für „Essinghausen“ – gemeinsam mit Grimlinghausen – die dort tätigen Dienstpersonen aufgeführt. Genannt werden ein Braumeister, fünf Ackerdiener, zwei Schinder, zwei Hirten und vier Mägde, also insgesamt 14 Personen.
Diese Aufstellung lässt vermuten, dass es sich nicht mehr um einen einzelnen kleinen Hof gehandelt haben dürfte, sondern um eine größere Wirtschafts- und Besitzgemeinschaft des Hauses Antfeld. Zugleich zeigt sie, dass der alte Ortsname „Esinghausen“, wie er dort geschrieben wird, noch im 18. Jahrhundert gebräuchlich war. Spätestens zu dieser Zeit hatte sich aus dem ursprünglichen Hof offenbar bereits eine kleine Hofschaft entwickelt.
Der Weg in die Eigenständigkeit
Den entscheidenden Wendepunkt in der Geschichte Esshoffs markiert das Jahr 1810. Die Einwohner des Ortes kauften sich aus ihrer grundherrlichen Bindung an das adelige Haus Antfeld frei und gewannen damit ein deutliches Stück wirtschaftlicher Selbstständigkeit.
In der Urkunde heißt es: „Die Loskaufung der Einwohner zu Eshoff und Grimmlinghausen von dem Kolonatnexus und die Verwandlung ihrer dem adligen Hause Antfeld zu leistenden ungemessenen Dienste in gemessene.“
Mit dem Kolonatnexus bezeichnete man die rechtliche Bindung eines Bauern (Kolonen) an seinen Grundherrn. Ein Kolone war weder Leibeigener noch völlig freier Bauer. Er bewirtschaftete einen Hof, der ihm häufig erblich zustand, rechtlich jedoch dem Grundherrn gehörte. Dafür hatte er verschiedene Dienste und Abgaben zu leisten.
Durch die Loskaufung lösten sich die Einwohner aus dieser Bindung. Gleichzeitig wurden ihre bislang ungemessenen Frondienste in genau festgelegte Leistungen umgewandelt. Damit begann für Esshoff ein neuer Abschnitt: Die Bewohner verfügten über deutlich mehr wirtschaftliche Freiheit als zuvor.
Die Verbindung zu Antfeld zeigt sich auch auf einer Katasterkarte der „Gemeinde Esßhof“ aus dem Jahr 1838. Der dort eingezeichnete „öffentliche Weg nach Antfeld“ – die heutige Esshofer Straße – verbindet beide Orte unmittelbar miteinander.
Die Karte dokumentiert zugleich den kleinen, aber bereits eigenständigen Siedlungskern des Ortes. Esshoff bestand damals aus einer Hofschaft mit etwa zehn bis vierzehn Gebäuden. Auffällig sind die entlang der Wege konzentrierte Bebauung, die Aufteilung der Fluren und die zahlreichen Einzelparzellen verschiedener Besitzer. Dieses Bild passt erstaunlich gut zu den Veränderungen, die bereits in der Urkunde von 1810 sichtbar werden.
Dabei muss kein Widerspruch zur ersten Erwähnung als einzelner Hof bestehen. Im Gegenteil: Ein größerer Hof des 15. Jahrhunderts konnte sich im Laufe von nahezu 400 Jahren durch Erbteilungen und die Aufteilung des Besitzes durchaus zu einer kleinen Hofschaft entwickeln.
Vom Hof zur Hofschaft
Auch die Entwicklung des Ortsnamens erzählt ein Stück der Geschichte Esshoffs: Essingtusen – Essenkusen – Essinghusen – Esinghausen – Eshoff – Esshoff.
Ein solcher Sprachwandel ist keineswegs ungewöhnlich. Besonders der Übergang von „-husen“ beziehungsweise „-hausen“ zu „-hoff“ erscheint durchaus denkbar, wenn der Ort über lange Zeit im Bewusstsein der Menschen vor allem als ein einzelner oder dominierender Hof wahrgenommen wurde. Der Ortsname ist wohl mit „bei den Häusern der Leute des Asic beziehungsweise Esic“ zu umschreiben.
Ob der im Jahr 1442 genannte „Hof zu Essenkusen“ tatsächlich mit dem heutigen Esshoff identisch ist, lässt sich zwar nicht mit letzter Sicherheit beweisen. Die unmittelbare Nähe zu Altenbüren, die wirtschaftliche Bedeutung des Hofes, die späteren Nennungen von Esinghausen sowie die kontinuierliche Verbindung zum Haus Antfeld sprechen jedoch dafür, dass sich hinter den unterschiedlichen Namensformen ein und derselbe Ort verbirgt.
So zeichnet sich über fast vier Jahrhunderte hinweg eine bemerkenswerte Entwicklung ab: Aus einem bedeutenden Hof entstand eine kleine Hofschaft, deren Bewohner sich schließlich aus der grundherrlichen Bindung lösten und den Weg in die Eigenständigkeit einschlugen.
Quellen:
Die Wüstungen des Hoch- und Ostsauerlandes (BAW. Bd. 53)
WOB 6 Die Ortsnamen des Hochsauerlandkreises.pdf
Archive NRW
Originaltext der Urkunde von 1443
Priester Johannes Stenhoff überträgt eine Hufe Land, Freigut zu Altenbüren (Dorpburen), die ihm Johan Grunder und dessen Ehefrau Gerdrut mit Zustimmung des Freigrafen (vrygreven) Henrik Kerstian zur Leibzucht verschrieben hatten, nach seinem Tod an Johann und Gertrud zurück. Ferner soll eine Verschreibung von Johann Grunder über 1 Malter Kornrente aus dem Hof zu Essenkusen nach seinem Tod hinfällig sein.
Bild: Michael Kramer, CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons
[1] Stand 2022
[2] Ein Malter = 120 bis 200 kg Getreide
[3] Freigraf Heinrich (Henrich) Kerstian dürfte seinen Sitz in Assinghausen gehabt haben. 1424 wird er ausdrücklich als „Freigraf Heinrich Kerstian von Assinghausen und Norderna“ bezeichnet. Es spricht viel dafür, dass es sich um dieselbe Person handelt, die 1442 das o.g. Rechtsgeschäft besiegelte
[4] Schinder = Abdecker, also zuständig für die Entsorgung toter Tiere

