Margaretha Kramer und Pastor Wilke
Dornseiffer analysiert die beteiligten Personen, besonders Margaretha Kramer, die wohlhabende Schwiegermutter des Johann Becker, und ihre Beziehung zu Pastor Martin Wilke.
Er widerspricht der früheren Annahme, Margaretha sei „lediglich“ die Tochter des Pastors gewesen. Stattdessen entwickelt er die Hypothese, sie sei Wilkes Ehefrau gewesen, die vor 1611 verwitwete, und die Kinder Anna, Catharina und Thönis (Anton) stammten aus dieser Verbindung. Die Quellenlage erlaubt keinen eindeutigen Schluss, doch mehrere Indizien sprechen aus seiner Sicht für diese Annahme, darunter Namensfolgen, Besitzverhältnisse, Tauf- und Heiratsdaten sowie alte Urkunden.
Da – wie Dornseiffer schreibt – „Pastor Wilke, ihr Ehegespons, nicht mehr unter den Lebenden war“, erscheint sie in den Akten als Witwe Margaretha Kramer. Weil eine kirchlich anerkannte Eheschließung mit einem Priester nicht möglich war, könnte dies erklären, weshalb sie weiterhin unter ihrem Familiennamen erscheint.
Der verschwundene Küster
Dornseiffer vermutet zudem, dass Margarethas Vater der Küster Thönis Kramer war. Auch fragt er sich, warum dieser verschwand und bereits 1576 ein neuer Küster eingesetzt wurde. Zwar gibt es keinen direkten Beweis, aber er spekuliert, Kramer habe seine Tochter dem Pastor „aufgehalst“. Später habe man ihn „als Anstifter und Kuppler zum Tempel hinausgejagt“, während man dem „würdigen und gelehrten Herrn Pastor Martin“, wie er in einer Urkunde genannt wird, verzieh.
Reaktonen
Dieser Fall könnte darauf hindeuten, dass die Esloher Dorfgemeinschaft solche Verhältnisse teilweise tolerierte, solange der Pfarrer seinen seelsorgerischen Verpflichtungen nachging. Solche Spannungen zwischen kirchlicher Norm und lokaler Praxis sind auch aus anderen Regionen bekannt (siehe Infokasten). Während Dornseiffer gegenüber Pastor Wilke vergleichsweise nachsichtig urteilt, bezeichnet er den von der katholischen Kirche abgefallenen Kurfürsten Truchseß als „elenden Lüstling“.
Von kirchlicher Seite wurde damals häufig versucht, Skandale möglichst intern zu regeln, um das Ansehen von Pfarrer und Kirche nicht zu beschädigen. Dazu passt auch das Verhalten von Wilkes Nachfolger Bartholdi, der „so verklausuliert gesprochen habe“, um nicht offen über seinen Vorgänger zu urteilen.
Eine Visitation im Fürstbistum Münster (1571–1573) ergab, dass 58 Prozent der Geistlichen angaben, eine Konkubine oder Ehefrau zu haben oder gehabt zu haben. Die Ergebnisse zeigen, dass Verstöße gegen den Zölibat in der frühen Neuzeit keineswegs selten waren. Im 17. und 18. Jahrhundert achteten die kirchlichen Behörden daher verstärkt darauf, bereits den Verdacht eines Konkubinats zu unterbinden.
(Quelle: LWL-Geschichte, Jo Thekla Pawlowski: Pfarrer und KonkubineQuelle: LWL-Geschichte:. Jo Thekla Pawlowski: Pfarrer und Konkubine)
Quelle: Geschichtliches über Eslohe von Joh. Dornseiffer (1896)
Der Nachfolger des Gebhard Truchseß war Ernst von Bayern II. Dessen Beziehung zu Gertrud von Plettenberg hatte Folgen. Lesen Sie dazu unseren Beitrag:
[1] LWL Internetportal Westfälische Geschichte: Julia Börger, LWL Westfalen, Visitationen – Kampf gegen ’spitzbübische‘ Gepflogenheiten sauerländer Kirchspielleute

