Dörfliche KTU-Expertise
Die familiäre Lagebesprechung war verzweifelt: Das Geld war weg, niemand hatte etwas gesehen, draußen war es stockfinster, und eine nächtliche Verfolgung erschien aussichtslos. Doch der Schwiegersohn hatte eine Idee, die er zunächst für sich behielt.

Am Tag und bis in die Nacht hatte es geregnet; der Boden war schlammig und aufgeweicht. Der Regen hatte inzwischen aufgehört, und Heinemann hatte bereits einen Plan gefasst, der allerdings Tageslicht erforderte.
Bei Sonnenaufgang machte er sich gemeinsam mit seinem Schwager (dem Sohn Stuhldreyer) und seinem Lehrjungen auf den Weg – eine kluge Vorsichtsmaßnahme, denn so standen ihm sofort zwei Zeugen zur Seite. Im aufgeweichten Boden erkannte der Schuster deutliche Spuren, die zum und vom Haus führten: große Fußabdrücke, die größten Schuhe im ganzen Dorf, und ein Schuhprofil, das er genau kannte.
Foto: ki-generiert by ChatGPT
Die Spur führte direkt zum Haus des bereits Verdächtigten: Jakob Rehling, Bauerrichter (bäuerlicher Vorsteher bzw. Dorf- und Gerichtsschöffe mit Aufgaben in Verwaltung und Rechtsprechung).
Die Schlinge um den Tatverdächtigen zieht sich zu
Damit war der Täter bereits am ersten Tag nach dem Diebstahl identifiziert. Die Nachricht verbreitete sich rasch im ganzen Dorf. Dennoch mussten die formalen und rechtlichen Schritte eingehalten werden. Da viele Dorfbewohner im Schloss Canstein oder für das dortige Gericht arbeiteten, wurden die wichtigsten Zeugen vorgeladen.
Im Dorf fiel zudem auf, dass Rehling plötzlich ungewöhnlich großzügig Geld ausgab – ein weiterer Hinweis, der dem Gericht gemeldet wurde. Am 1. Juni wurde er vorgeladen und festgenommen.
Im Zuge der Befragungen stellte sich heraus, dass Rehling seit Jahren auch Vorräte aus den Kellern des Vorwerks in größerem Umfang entwendet hatte. Zudem gab es belastbare Hinweise auf Wilderei
Rehling gelang zwar die Flucht aus dem Gefängnis, doch seine Frau blieb in Haft. Schließlich informierte ein Schwager des Flüchtigen das Gericht, dass Rehling heimlich nach Canstein zurückgekehrt sei – aus Sorge um seine inhaftierte Frau und die Kinder. Im Haus seiner Mutter wurde er schließlich gefasst und erneut vor Gericht gestellt.
Er gestand sowohl die Diebstähle als auch die Wilderei und wurde nach damaliger Rechtsprechung zum Tode verurteilt. Das Urteil wurde vom Hofgericht in Münster bestätigt und am 28. April 1716 vollstreckt. Zuvor musste in Canstein ein neuer Galgen errichtet werden, da der alte zuletzt 1659 benutzt worden war und nicht mehr funktionstüchtig war.
Fazit
Aus heutiger Sicht erscheint das Urteil selbstverständlich völlig unverhältnismäßig, zumal die Familie des Verurteilten ebenfalls schwer getroffen wurde: Die Ehefrau musste das Land verlassen, ebenso weitere beteiligte Verwandte. Damals jedoch galt das Urteil als „gerecht“ und „angemessen“.
Was bis heute bemerkenswert ist: Die Familien im weitesten Sinne hafteten damals mit für die Sünden des einzelnen Familienmitglieds. Das traf vor allem die Frauen und unschuldigen Kinder. Beide, also Opfer- als auch Täterfamilien hielten zusammen und versuchten, die Betroffenen zu unterstützen.

