Text: Christel Zidi
Beitrag mit ausschließlich faktenbasierter Darstellung

Die heutige Größe eines Ortes lässt nicht immer auf seine historische Bedeutung schließen. Drasenbeck bei Remblinghausen ist dafür ein eindrucksvolles Beispiel. Das kleine Dorf zählt heute nur wenige Einwohner – im Jahr 2022 waren es 17 – und doch spielte es über Jahrhunderte eine wichtige Rolle im Wirtschafts- und Herrschaftsgefüge des Stiftes Meschede. Entscheidend dafür war der Schultenhof.

Als einer der Oberhöfe des Stiftes Meschede war er weit mehr als ein landwirtschaftlicher Betrieb. Von hier aus wurde ein weit verzweigter Hofverband verwaltet, dem zahlreiche Höfe und Besitzungen angehörten. Sie waren zu Abgaben verpflichtet und in ein festes System von Rechten und Pflichten eingebunden. Der Schultenhof bildete damit das Bindeglied zwischen dem Stift Meschede und den ihm unterstellten Höfen.

Eine Urkunde aus dem Jahr 1314[1] nennt zahlreiche dieser Höfe und Ländereien. Bereits 1284 erscheint ein Johann Schultetus als Verwalter des Haupthofes. Die Bezeichnung „Schulte“ meinte damals weit mehr als einen einfachen Hofbesitzer: Der Schulte leitete einen grundherrlichen Hofverband, verwaltete Besitzungen, zog Abgaben ein und nahm bestimmte Verwaltungsrechte wahr.

Ein weit verzweigtes Netz von Höfen

Der Drasenbecker Hofverband reichte weit über die unmittelbare Umgebung hinaus. Zu ihm gehörten Höfe und Besitzungen in den Kirchspielen Remblinghausen, Bödefeld, Reiste, Herscheid, Brunskappel und Siedlinghausen sowie im Gebiet der Grafschaft Mark, die sich über Teile des heutigen Märkischen Kreises und angrenzender Regionen erstreckte. Auch längst verschwundene Siedlungen wie Wolfferinchusen[2] und Rollinchusen[3] werden in den alten Aufzeichnungen genannt.

Alle Seiten

Die zugehörigen Bauern, die sogenannten „Hovelingen“, bewirtschafteten ihre Höfe selbstständig, jedoch innerhalb der rechtlichen Abhängigkeit vom Haupthof. Wer seinen Hof verlassen wollte, durfte seinen persönlichen Besitz mitnehmen, musste jedoch Gebäude und feste Einrichtungen zurücklassen, wenn Verpflichtungen nicht erfüllt worden waren. Die Abhängigkeit gegenüber der Grundherrschaft war klar geregelt, die Bauern verfügten jedoch weiterhin über bestimmte eigene Rechte.

Der Wandel der mittelalterlichen Grundherrschaft

Die Urkunde von 1314 zeigt eine Zeit des Übergangs. Die alten Formen der Grundherrschaft befanden sich im Wandel. Der zentrale Haupthof verlor nach und nach seine ursprüngliche Bedeutung als alleiniger Mittelpunkt der Bewirtschaftung, während einzelne angeschlossene Höfe zunehmend eigenständiger wurden.

Auch der Drasenbecker Schulte bewirtschaftete eigene Hofanteile, unter anderem in Remblinghausen und Siedlinghausen sowie Flächen in den oben genannten, später aufgegebenen Siedlungen. Damit wird sichtbar, wie sich das mittelalterliche Villikationssystem, also das Zusammenspiel eines zentralen Herrenhofes mit zahlreichen abhängigen Höfen, allmählich veränderte.

Foto oben: Stefan Didam – Schmallenberg, CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons (Licht leicht KI-optimiert).

Seiten: 1 2