Foto: Georg Hennecke
Text: Sabina Butz

Bödefeld, ein Ortsteil der Stadt Schmallenberg, wurde 1072 erstmals in einer Urkunde des Klosters Grafschaft erwähnt. 1342 erhielt Bödefeld die Freiheitsrechte, d. h. es war hinsichtlich der Eigenverwaltung den Städten nahezu gleichgestellt. Aufgrund seiner Lage an der Heidenstraße und der Mitgliedschaft in der Hanse entwickelte sich Bödefeld zu einem wichtigen Handelsort. Heute zählt der Ortsteil rund 1.200 Einwohner (Stand 2024) und bietet einige Besonderheiten: Inmitten vieler Fachwerk- und Schieferhäuser steht die Pfarrkirche St. Cosmas und Damian. Dort wiederum findet sich in einer Nische des um 1750 errichteten Turms eine abgetrennte, mumifizierte rechte Hand eines Mädchens, die 1722 beim Bau der Kirche in einem Vorgängerbau entdeckt wurde.

Herkunft und Alter dieser Hand sowie der Grund für ihre Nichtverwesung können nur gedeutet, aber nicht belegt werden. Dennoch existieren im Bereich der Legendenbildung mehrere Erklärungsversuche, die uns heute allesamt grausam, unmenschlich und völlig konträr zu unserem pädagogischen Verständnis erscheinen.

Version 1: Ein „böses“ Mädchen habe seine Mutter geschlagen und sei kurz darauf gestorben. Am Tag nach der Beerdigung sei die Hand der Leiche aus dem Grab hervorgetreten. Der Pfarrer habe sie mehrfach wieder unter die Erde drücken müssen, bis er erkannt habe, dass es sich um eine göttliche Warnung handle: Kinder sollten niemals die Hand gegen ihre Eltern erheben. Der Pfarrer schnitt daher die Hand ab und bewahrte sie zur Mahnung an das vierte Gebot auf.

Version 2: Zu Zeiten der Femgerichte seien Kindern, die ihre Eltern geschlagen hatten, auf dem Gerichtsplatz die rechte Hand abgehackt und unter Eichenbäumen vergraben worden. Für die Nichtverwesung sei die Beize der Eichenlauge verantwortlich. Diese Erklärung ist insgesamt unwahrscheinlich, doch die pädagogische Motivation entspricht Version 1: Kinder sollten drastisch bestraft werden, wenn sie ihre Eltern schlugen.

Version 3 (nach Johann Suibert Seibertz, 1788–1871): Der Jurist und Historiker dreht die Opfer-Täter-Perspektive um. Im Mittelalter glaubte man, ein möglicher Mörder könne daran erkannt werden, dass die Leiche wieder zu bluten beginne, sobald er sich ihr nähere. Ein Gottesurteil also, das im vorliegenden Fall das Mädchen entlastete: Es sei unschuldig gewesen, als ihm die Hand abgeschlagen wurde.

Alle drei Versionen setzen das Abtrennen einer Kinderhand als legitimes Rechtsmittel voraus. Das entspricht selbstverständlich nicht mehr unserem Rechtsverständnis. Auch alle pädagogischen Zielvorstellungen sperren sich dagegen, Kindern solche grausamen Methoden als Abschreckung vorzuhalten. Dennoch sollte man vorsichtig sein, heutige pädagogische Maßstäbe auf vergangene Jahrhunderte zu übertragen. Auch die Brüder Grimm waren Anfang des 19. Jahrhunderts nicht zimperlich: Hänsel und Gretel erzählt von zwei ausgesetzten Kindern, die von einer Hexe gebraten und verzehrt werden sollen und die schließlich die alte Frau im Ofen verbrennen.

Zurück zu Bödefeld: Der Ort scheint noch mehr kriminell-mystische Legenden hervorgebracht zu haben. So etwa die Erklärung des Ortsnamens: Der heilige Bischof Ludger soll um 800 einen Mann namens Buddo wieder zum Leben erweckt haben, der zuvor zu Unrecht als Pferdedieb gelyncht worden war. An der Stelle dieses Wunders wurde ein Kreuz errichtet, und die Siedlung wurde fortan „Buddenfeld“ genannt.

Auch die Hollen, im Gestein lebende gute Waldwesen, gehören in diesen Zusammenhang. Sie waren den Bödefelder Kindern besonders zugetan und schenkten ihnen gelegentlich Goldklümpchen. Die gierigen Eltern wollten mehr und versuchten, die Hollen in ihrem Steinversteck aufzuspüren, indem sie alle Zugänge verschlossen. Die Hollen rührten sich nicht – sie waren einfach verschwunden.

Genug der mysteriösen und vielleicht nur erdichteten Geschichten aus Bödefeld. Für unsere heutige Pädagogik taugen sie nicht, doch für das Eintauchen in die Regionalgeschichte sind sie unerlässlich.