Brandgefahr als existenzielle Bedrohung

Die Brandversicherung 1778 in Brilon

Die Brandversicherung in Brilon (ab 1778)

In Münster, Paderborn und Corvey existierten bereits allgemeine Brandversicherungen.

1778 genehmigte Kurfürst Max Friedrich den Vorschlag der westfälischen Landstände, eine Brandsozietät für das Herzogtum Westfalen einzurichten. Es handelte sich dabei um eine Pflichtversicherung. Jeder Hausbesitzer musste Mitglied werden. Ausgenommen waren öffentliche Gebäude, Adelssitze, kirchliche Besitzungen und Klöster – sie konnten jedoch freiwillig beitreten, was meist geschah.

Die Brandsozietät erforderte erstmals ein vollständiges Verzeichnis aller Gebäude. Dazu gehörte: Bewertung des Gebäudewertes und die Vergabe einer fortlaufenden Hausnummer.

Vorher gab es keine Hausnummern. Neue Gebäude erhielten einfach die nächste freie Nummer – unabhängig von ihrer Lage. Dieses unübersichtliche System blieb im gesamten 19. Jahrhundert bestehen. Erst 1899 führte Brilon feste Straßennamen und neue Hausnummern ein.

Versichert waren nur die Gebäude, nicht jedoch: Möbel, Hausrat und Vorräte. Im Schadensfall wurde die vereinbarte Summe ausgezahlt, bei Teilschäden anteilig. Entschädigt wurde nur, wer das Gebäude tatsächlich wieder aufbaute. Wer auf einen Neubau verzichtete, erhielt keine Zahlung.

Missbrauch und Probleme

Um eine höhere Auszahlung zu erhalten, kam es vor, dass Bewohner, einen Totalschaden bewusst zuließen, oder ihn nicht energisch verhinderten. Die Prämien waren hoch; bei großen Bränden konnten Sonderumlagen erhoben werden. Die Brandsozietät war ein Fortschritt, aber sie funktionierte noch nicht reibungslos.

Ende der Bettelei

Ein großer Erfolg war die Abschaffung der bis dahin üblichen Bettelbriefe. Nach einem Brand zogen Betroffene (und oft auch Nicht‑Betroffene) mit behördlich ausgestellten „Brandbriefen“ durchs Land, um Geld zu sammeln. Dieses System war stark missbrauchsanfällig. Mit der staatlichen Brandversicherung entfiel diese Praxis vollständig.

Als die Brandversicherung 1778 für das Herzogtum Westfalen eingeführt wurde, galt sie selbstverständlich auch für Brilon, einen der Hauptorte der Region. Damit endete die Zeit, in der Gebäudebesitzer ausschließlich auf private Hilfe und Spenden angewiesen waren.

1837 ging die regionale Brandsozietät in der Westfälischen Provinzial‑Feuer‑Sozietät auf.

Quellen:
www.brandschutzversicherung.com/geschichte/
Brökel, Gerhard, Die Einführung der Brandversicherung in Brilon, Jahrbuch HSK 208 S. 11ff
Eugen von Liebig: Das deutsche Feuerversicherungswesen. Guttentag, Berlin 1911

De Gruyter
Peter Borscheid: Cornel Zwierlein: Feuer und Sicherheit

https://www.hsozkult.de/publicationreview/id/reb-16896

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