Ob der Zeitpunkt wirklich ein Zufall war oder vielleicht mit dem Findelkind in Verbindung gebracht werden kann, ist bis heute nicht nachweisbar. Caspar von Wrede wird nach 1825 als kontaktarmer Sonderling und Eigenbrötler beschrieben. Sein Mord im Jahr 1832 konnte nicht aufgeklärt werden.

Foto: Stefan Didam – Schmallenberg, CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons
Erklärungsversuche zur Herkunft des Anton Blessenohl
Neben diesen familieninternen Auffälligkeiten – Scheidung, Zerwürfnis mit dem Schwiegervater –, die zeitlich mit dem Fund des Findelkindes übereinstimmen, gibt es weitere Merkwürdigkeiten: Vor der Taufe des Anton Blessenohl am 11. Mai 1825 in Wenholthausen wurde bereits am 17. April 1825 in Enkhausen ein anderes männliches Findelkind getauft. Vieles spricht dafür, dass beide Einträge dasselbe Kind betreffen. Die entsprechenden Kirchenbücher enthalten spätere Anmerkungen, die nicht unbedingt als ordnungsgemäß bezeichnet werden können. Nachweisbar ist leider nichts mehr – nur das mulmige Gefühl bleibt: Hier stimmt etwas nicht, aus welchen Gründen auch immer.
Im Umfeld von Blessenohl war von Anfang an klar, dass das Findelkind ein uneheliches Kind des Caspar von Wrede und einer ehemaligen Kammerzofe sei. Das war in der damaligen Zeit keineswegs ungewöhnlich. Caspar von Wrede hat eine Vaterschaft jedoch nie anerkannt und sich nicht um das Kind gekümmert.
Wie wir heute dazu stehen, ist zweitrangig. Bedeutsam ist die Tatsache, dass hier ein Findelkind, das das Glück hatte, in einer guten und liebevollen Pflegefamilie aufzuwachsen, zum Stammvater einer großen Nachkommenschaft wurde, die heute mit Recht stolz auf diesen Anton Blessenohl ist.
Hier finden Sie Blessenohl:

