Typische Sauerländer Bestattungsbräuche
Bis weit in die erste Hälfte des 20. Jahrhunderts war jede Bestattung Aufgabe der eigenen Familie, die auf Nachbarschaftshilfe zurückgreifen konnte und von der dörflichen Gemeinschaft unterstützt wurde.
Sobald jemand im Haus verstorben war, stellte man oft einen kleinen Holzengel oder ein Kreuz ins Fenster (Sterbekerlchen). Das Totengeläut informierte die Gemeinde. Nachbarn übernahmen die „Totenarbeit“: das Waschen, Ankleiden und Aufbahren des Leichnams. Das „Leichen-“ oder „Totenbrot“ wurde an die Trauergäste verteilt. Bis ins 19. Jahrhundert lud der Leichenbitter die Beerdigungsgäste persönlich ein.
Der Leichenzug führte vom Haus zur Kirche und anschließend zum Friedhof. Männer und Frauen trugen schwarze Kleidung. Nach der Beisetzung folgte der „Leichenschmaus“ – kein Fest, sondern ein gemeinsames Erinnerungsmahl.
Bis 1870 lagen die Friedhöfe stets rund um die Kirche, bevor die preußische Friedhofsordnung ihre Verlegung an den Ortsrand vorschrieb.
Die stilleren Bräuche

Neben diesen vertrauten Ritualen für Erwachsene entwickelte sich im Sauerland eine zweite, stillere Tradition: die besonderen Formen des Abschieds von Kindern. Sie folgten eigenen Regeln und einer Symbolsprache, die Trost spenden sollte und sich deutlich von den Bräuchen der Erwachsenen unterschied. Kinder wurden in weißer Kleidung und mit kleinen Kränzen aus Immergrün bestattet.
Weiß als Farbe der Reinheit und Unschuld berührte emotional und wirkte tröstend auf die Hinterbliebenen. Die Gestaltung dieser Begräbnisse war bewusst zart gehalten – ein Versuch, dem Schmerz etwas Sanftes entgegenzustellen.
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Aberglaube und symbolische Handlungen
Einige Bräuche haben sich bis heute erhalten, auch wenn sie eher dem Aberglauben zugerechnet werden: Das Verhängen von Spiegeln, um ein „Hängenbleiben“ der Seele zu verhindern; das Öffnen von Fenstern oder Türen, damit sie das Haus verlassen kann; Münzen auf den Augen als Wegegeld und Ähnliches.
Der Tod gehört zum Menschsein. Auch wenn sich Rituale und Bräuche des Lebensabschieds wandeln – feste Formen wirken weiterhin tröstend.
Obwohl § 184 des Allgemeinen Landrechts für die preußischen Staaten von 1794 die Bestattung „innerhalb bewohnter Gegenden“ untersagte, führte dies nicht überall zur sofortigen Aufgabe der traditionellen Kirchhöfe. Insbesondere in ländlichen Regionen Westfalens wurden bestehende Friedhöfe an den Kirchen häufig weiter genutzt.
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Quellen:
https://www.bestattungwien.at/abc/die-geschichte-der-bestattung
Zur Kinderbeerdigung: Archivbibliothek HSK, Sammlung Volkskunde
Zur Waldbeisetzung: Pfarrarchiv Oberkirchen, Eintrag 1849 (einsehbar im Kreisarchiv HSK)
Norbert Fischer: Vom Gottesacker zum Krematorium. Eine Sozialgeschichte der Friedhöfe in Deutschland seit dem 18. Jahrhundert

