Text: Christel Zidi
Beitrag mit ausschließlich faktenbasierter Darstellung

Im Jahr 1322 lebten in Essentho bei Marsberg zwei Holzgrafen: Gottschalk von Essentho und sein Sohn Johannes. Als Holzgrafen waren sie für die Verwaltung und Überwachung der Essenthoer Mark zuständig. Mit dem Begriff „Mark“ bezeichnete man damals unter anderem gemeinschaftlich genutzte Wald- und Weideflächen, deren Nutzung für die bäuerliche Bevölkerung von großer wirtschaftlicher Bedeutung war.

So ein Holzgraf konnte einem sogenannten Holzgericht vorstehen, das Streitigkeiten über die Waldnutzung regelte und Verstöße gegen bestehende Bestimmungen ahndete. Trotz der Amtsbezeichnung musste ein Holzgraf nicht dem Adel angehören. Das begehrte Amt konnte durch Wahl, Ernennung oder aufgrund bestehender Herrschaftsrechte übertragen werden.

In Essentho lag dieses Amt jedoch in den Händen einer ritterlichen Familie. Die Herren von Essentho gehörten zum örtlichen Niederadel und verfügten über Güter sowie Rechte im Dorf. Das Rittergeschlecht de Esnethe – die Herren von Essentho – ist bereits seit etwa 1200 nachweisbar. Seine Besitzungen waren Lehen der Benediktinerabtei Corvey.

In einer Urkunde vom 21. Februar 1322 bestätigten die beiden Holzgrafen dem Propst und dem Konvent des Stifts Marsberg besondere Nutzungsrechte, um dort Holz für den Eigenbedarf zu schlagen und (mit Hilfe von jeweils zwei Eseln) abzutransportieren.

Die Urkunde hält zudem fest, dass die Bauern des Marsberger Stifts in Essentho dieselben Waldrechte besitzen sollten wie die übrigen Dorfbewohner. Sie zeigt, wie sorgfältig die Nutzung des Waldes und die damit verbundenen Rechte geregelt wurden.

Wechselnde Besitzer

Die Rechte an der Essenthoer Mark besaßen beträchtlichen Wert. Anteile konnten verkauft, verpfändet oder als Lehen weitergegeben werden. So wechselten denn auch im Laufe der Jahrhunderte Anteile an der Essenthoer Mark mehrfach den Besitzer. Zu den Berechtigten gehörten unter anderem die Familien von Essentho, von Padberg und von Thülen. 1388 ging die Hälfte der Essenthoer Mark für 120 Goldgulden an den Marsberger Bürger Hermann zu Holte und dessen Familie. Eine spätere Wiedereinlösung blieb dabei ausdrücklich vorbehalten.

1693 gingen die Rechte an dem Essenthoer Lehen auf den Grafen von Plettenberg zu Hovestadt über. Damit wurde er einer der Grundherren des Dorfes, dem die Bauern weiterhin Abgaben und Dienste schuldeten. Diese bewirtschafteten zwar ihre Höfe selbst, waren jedoch vielfach nicht deren uneingeschränkte Eigentümer. Sie mussten Abgaben entrichten und Dienste leisten. Auch die Nutzung des Waldes unterlag festen Regelungen.

Foto oben: Michael Kramer, CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons

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