Die Bauernbefreiung
Erst im 19. Jahrhundert begann sich dieses über Jahrhunderte gewachsene System grundlegend zu verändern. Mit der Bauernbefreiung wurden die persönlichen Abhängigkeiten der Bauern aufgehoben. In Westfalen endete die sogenannte Eigenbehörigkeit im Jahr 1825.
Zehntabgaben, Dienste und andere Lasten mussten jedoch häufig erst gegen Geldzahlungen abgelöst werden. Eine wichtige Grundlage hierfür schuf die Ablösungsordnung von 1829.
Nach und nach konnten die Bauern ihre bisherigen Besitzrechte in freies Eigentum überführen. Dieser Wandel vollzog sich vielerorts über Jahrzehnte hinweg.
Die Familie Dietz
Wie sich diese Veränderungen konkret auswirkten, zeigt das Beispiel der Familie Dietz: Der Landwirts und Grundbesitzers Theodor Dietz hatte sich 1840 das Leben genommen. Seine Witwe Christina, geborene Hahne, blieb mit vier Kindern zurück. Sicherlich wird es für sie nicht einfach gewesen sein, ihre Familie zu versorgen.
Wenige Jahre nach seinem Tod wird sie in einer Archivakte erwähnt. Dort erscheint sie gemeinsam mit weiteren Essenthoern als Beteiligte eines Verfahrens gegen den Grafen von Plettenberg-Lenhausen. Gegenstand des Verfahrens in den Jahren 1845 und 1846 war die Ablösung von Diensten, Zehntabgaben und Naturalleistungen. Zugleich belegen die Akten, wie lange die alten grundherrlichen Verpflichtungen auch in Essentho noch nachwirkten.
Streit um alte Rechte
Mit der Bauernbefreiung waren längst nicht alle Fragen geklärt. Vor allem Holz- und Weiderechte führten noch bis weit in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts zu Auseinandersetzungen zwischen den Grafen von Plettenberg-Lenhausen, den Grundbesitzern und staatlichen Stellen.
Zwischen 1847 und 1880 beschäftigten diese Rechte wiederholt Gerichte und Behörden. Dabei ging es unter anderem um den Umfang der Holzberechtigungen, deren Ablösung sowie die Befreiung von alten Weiderechten.
Was im Mittelalter durch Holzgrafen, Markgenossen und besondere Nutzungsrechte geregelt worden war, musste nun an veränderte Eigentumsverhältnisse angepasst werden.
Und so wurde mehr als fünfhundert Jahre nach den Holzgrafen Gottschalk und Johannes noch immer darüber verhandelt, wem welche Rechte an Land und Wald zustanden.
Der Name Essentho erscheint in den Quellen in zahlreichen Schreibweisen. Bereits im 9. Jahrhundert wird der Ort als Afsneti erwähnt, später unter anderem als Osneti, Esnethe, Essente und Essenthe. Noch um 1800 findet sich die lateinische Bezeichnung pastor Essenthoensis für den Pfarrer des Ortes.
Was der Ortsname ursprünglich bedeutet, lässt sich heute nicht mehr sicher klären. Sprachforscher vermuten, dass Essentho entweder eine „Stelle mit einer Ofenanlage“ oder einen „Ort bei einer trockenen Stelle“ bezeichnet haben könnte.
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Quellen:
LWL – Internet-Portal „Westfälische Geschichte“: Urkunden Holzgrafen und Waldrechte und Verpfändung der Essenthoer Mark.
Michael Flöer: Die Ortsnamen des Hochsauerlandkreises
www.stadt-marsberg.de
Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz: Oberlandeskulturgericht, I. HA Rep. 170, Nr. 8295–8304.

