Text: Christel Zidi
Beitrag mit ausschließlich faktenbasierter Darstellung
Messinghausen ist seit seiner ersten Erwähnung eng mit wechselnden Besitz- und Herrschaftsverhältnissen verbunden. Bereits 1101 erscheint der Ort in der Gründungsurkunde des Benediktinerklosters Boke, das von Graf Erpo von Padberg und seiner Gemahlin Beatrix mit umfangreichen Gütern ausgestattet wurde – darunter Besitz in Messinghausen. Als das Kloster 1104 nach Flechtdorf verlegt wurde, gingen diese Güter an das neue Kloster über. Schon früh zeigt sich damit die enge Verbindung des Dorfes zu kirchlichen Institutionen.
Im Netz der Grundherrschaften
Im Laufe der folgenden Jahrhunderte taucht Messinghausen immer wieder als Teil größerer Herrschaftskomplexe auf. Verschiedene Adelsgeschlechter verfügten über Güter und Rechte im Dorf und prägten seine wirtschaftliche und politische Entwicklung. Besonders hervorzuheben sind die Herren von Nordenbeck, deren Stammsitz bei Korbach lag. Sie besaßen im frühen 14. Jahrhundert umfangreiche Rechte in Messinghausen. Mehrere Urkunden belegen den schrittweisen Übergang dieser Besitzungen an das Kloster Bredelar.
So verkaufte der Knappe Ambrosius von Nordenbeck im Jahr 1311 „sein ganzes Dorf Messinghausen“ an Abt und Konvent des Klosters. Diese Formulierung bezeichnet nicht das Dorf im heutigen Sinne, sondern die Gesamtheit der ihm zustehenden Rechte, Abgaben und Güter. Weitere Verzichtserklärungen seiner Nachkommen aus den Jahren 1330 und 1376 zeigen, dass einzelne Familienmitglieder noch über Restrechte verfügten, die ebenfalls an das Kloster übergingen.
Über Jahrhunderte entschieden somit Grafen, Ritter und Klöster über Besitz und Rechte in Messinghausen. Doch im Jahr 1739 treten die Einwohner selbst auf den Plan – und fassen einen bemerkenswerten Entschluss.
Die Messinghauser schützen ihren Besitz
Besonders eindrucksvoll wird dies in einer Urkunde aus dem Jahr 1739. Darin verpflichten sich die Einwohner gegenseitig, „daß keiner von ihnen seine Güter zum Nachteil der Gemeinde, insbesondere nicht an Auswärtige veräußern dürfe. Bereits veräußerte Güter sollen nach Möglichkeit zurückgewonnen werden.“
Unterzeichnet wurde die Vereinbarung von den Förstern Johann Schlechter und Rolf Lacker, dem Vorsteher Johann Wilm Steinrücke sowie 49 weiteren Einwohnern – eine ungewöhnlich große Zahl, die zeigt, dass die Regelung von einem breiten Kreis der Dorfgemeinschaft getragen wurde.
Was zunächst wie eine schlichte Bestimmung über Grundstücksverkäufe erscheint, war in Wirklichkeit ein Schutz der wirtschaftlichen und politischen Grundlagen des Dorfes. Grundbesitz bedeutete im 18. Jahrhundert weit mehr als Haus und Land. Mit einem Hof waren Nutzungsrechte an Wald und Gemeinheiten sowie Mitwirkungsrechte innerhalb der Dorfgemeinschaft verbunden. Gelangte ein Gut in die Hände eines Auswärtigen, konnte dies den Verlust solcher Rechte für die Gemeinde bedeuten.
Noch weiter geht die Vereinbarung mit einer zweiten Forderung: Bereits veräußerte Güter sollten nach Möglichkeit wieder zurückgewonnen werden. Die Einwohner wollten also nicht nur weitere Verkäufe an Auswärtige verhindern, sondern verloren gegangenen Besitz möglichst wieder in die Gemeinschaft zurückführen. Der Schutz des Gemeinwohls stand dabei über den Interessen des Einzelnen.
Vergleichbare Bestrebungen zum Schutz von Höfen, Gemeinderechten und wirtschaftlichen Grundlagen waren im Herzogtum Westfalen nicht ungewöhnlich. Auffällig ist im Falle Messinghausens jedoch, dass die Einwohner selbst eine gemeinschaftliche Vereinbarung trafen, um den Verkauf von Gütern an Auswärtige zu unterbinden und bereits veräußerten Besitz nach Möglichkeit zurückzugewinnen.
Die Urkunde zeigt eindrucksvoll, dass sich die Einwohner Messinghausens längst nicht mehr nur als Untertanen ihrer Grundherren verstanden. Sie traten als selbstbewusste Dorfgemeinschaft auf, die ihre wirtschaftlichen Grundlagen und ihre gemeinsamen Rechte aus eigener Kraft schützen wollte.
Der Ortsname Messinghausen hat nichts mit dem Metall Messing – einer Legierung aus Kupfer und Zink – zu tun. Auch wenn beide Metalle im Raum Messinghausen vorkamen, wurden dort vor allem Eisenerz und später Kalkstein abgebaut. Kupfererze sind zwar ebenfalls nachgewiesen, Zinkerze jedoch nicht in nennenswertem Umfang, sodass dort kein „natürliches Messing“ entstehen konnte.
Der Ortsname, erstmals 1255 als Mezenchusen urkundlich belegt, bedeutet „Siedlung des Mezzo“.
Quellen:
Archive.nrw.de
Foto oben: Michael Kramer, CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons

