Text: Christel Zidi
Beitrag mit ausschließlich faktenbasierter Darstellung

„Bis dass der Tod euch scheidet“1 – das traditionelle Eheversprechen klingt schlicht und eindeutig. Seit der Einführung des  kanonischen Kirchenrechts im 12. und 13. Jahrhundert galt die Ehe als lebenslang unauflöslich. Doch hinter diesem kirchlichen Ideal verbarg sich eine Realität, die weit komplexer war: Eine Eheschließung bedeutete nicht nur eine persönliche Verbindung, sondern zugleich einen tiefgreifenden wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenschluss zweier Familien.

Sobald Vermögen, Land, Höfe oder Erbrechte berührt waren – und das war in adeligen und wohlhabenden Familien nahezu immer der Fall – wurde die Ehe zu einem Vertrag, der sorgfältig vorbereitet und schriftlich fixiert werden musste. So entstanden die sogenannten „Eheberedungen“, detaillierte Vereinbarungen über Besitz, Mitgift, Morgengabe und die Versorgung von Witwen, Witwern und Kindern. Ihr Ziel war klar: Erbstreitigkeiten vermeiden und den Fortbestand von Familie und Besitz sichern. Nachfolgend ein paar Beispiele aus dem Sauerland.

Zehn Siegel für eine Ehe – Antfeld 1699

Am 13. Juni 1699 schlossen Jobst Arnold von Buchholtz zu Störmede (bei Geseke im Kreis Soest) und Maria Helene von Schade ihren Ehevertrag in Antfeld. Der Bräutigam verpflichtete sich, seiner Frau als Morgengabe jährlich 80 Reichstaler zu zahlen – eine wichtige Absicherung für den Fall seines Todes. Zudem brachte er seinen gesamten Besitz in die Ehe ein. Die Braut erhielt von ihren Eltern eine Mitgift von 3.000 Reichstalern.

Der Vertrag wurde auf Papier geschrieben und mit zehn (!) Siegeln versehen. Neben dem Brautpaar unterschrieben Angehörige, Geistliche und Amtspersonen, darunter der Richter von Brilon und der Pastor von Bigge. Die Vielzahl der Siegel verlieh dem Dokument besondere Rechtskraft und bezeugte seine öffentliche Anerkennung.

Wenn kein Fall ungeregelt bleiben sollte – Oelinghausen 1600

Noch ausführlicher war der Ehevertrag zwischen Georg von Oeynhausen und Anna von Fürstenberg, der am 2. Juni 1600 im Kloster Oelinghausen geschlossen wurde. Angesichts der hohen Ämter von Annas Vater Caspar von Fürstenberg und des umfangreichen Familienbesitzes überrascht es nicht, dass nahezu jeder denkbare Erb- und Versorgungsfall geregelt wurde.

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