Georg brachte den adeligen Stammsitz Eichholz (heute Kreis Höxter) und seine geerbten Güter in die Ehe ein. Anna erhielt eine Mitgift von 2.000 Gulden sowie weitere 1.000 Reichstaler für ihre Ausstattung. Darüber hinaus wurde ihr eine außergewöhnlich großzügige Versorgung zugesichert: eine Morgengabe und Einkünfte im Wert einer jährlichen Rente von 8.000 Goldgulden sowie ein lebenslanges Wohn- und Versorgungsrecht (Leibzucht).
Der Vertrag legte fest:
- Ansprüche der Witwe
- Regelungen bei Kinderlosigkeit
- Bestimmungen für eine zweite Ehe
- Erbfolge für den Stammsitz Eichholz
- Aufteilung zwischen Kindern aus erster und zweiter Ehe
Sogar der Fall, dass einer der Verlobten vor der Hochzeit stirbt, wurde bedacht: In diesem Fall sollte der Vertrag automatisch seine Gültigkeit verlieren.
Hof, Brennholz und Rittersitz – Amecke
Auch der Ehevertrag zwischen Caspar Wrede zu Amecke und Agatha Schmising zeigt, wie sorgfältig Versorgung und Besitz geregelt wurden. Agatha erhielt als Morgengabe den Hof Westenfeld sowie ein lebenslanges Wohnrecht einschließlich der Versorgung mit Brennholz. Ihre Mitgift betrug 3.000 Reichstaler.
Der Vertrag bestimmte ausführlich, welche Rechte dem überlebenden Ehepartner zustanden und wie das Erbe zwischen Kindern aus erster und einer möglichen zweiten Ehe aufzuteilen war. Selbst die Nachfolge auf dem Rittersitz wurde eindeutig festgelegt.
Wenn Schulden mitgeheiratet werden – Bockum 1594
Nicht immer bestand eine Mitgift ausschließlich aus Vermögen. Im Ehevertrag zwischen Johann Papen und Maria von Wesseler vom 13. November 1594 brachte Maria zwar das Haus Bockum in die Ehe ein, doch war das Gut mit rund 6.000 Reichstalern Schulden belastet.
Damit die Ehe dennoch auf einer gesicherten Grundlage beginnen konnte, stellte Bertram Papen dem Bräutigam zusätzlich 4.000 Reichstaler zur Verfügung. Gleichzeitig verpflichtete sich Johann Papen, die Erbanteile der Schwestern seiner Braut auszuzahlen und die lehnsrechtlichen Verpflichtungen des Gutes zu übernehmen.
Eheverträge als Spiegel ihrer Zeit
Diese Beispiele zeigen, dass eine Eheschließung in adeligen und wohlhabenden Familien weit mehr war als ein persönliches Versprechen. Sie war ein wirtschaftlicher und rechtlicher Vertrag, der Besitz, Erbfolge und die Versorgung der Familie über Generationen sichern sollte.
Quelle: https://www.lwl.org/westfaelische-geschichte/portal/Internet/urkunden_datenbank/
Bild oben KI-generiert by ChatGPT
H i s t o r i s c h e B e g r i f f e:
Eheberedung
Bezeichnung für einen Ehe- oder Heiratsvertrag.
Mitgift (Aussteuer)
Vermögen oder Besitz, den die Braut in die Ehe einbringt.
Morgengabe
Vermögen, Einkünfte oder Besitz, den der Ehemann seiner Frau nach der Hochzeit als finanzielle Absicherung zusichert.
Leibzucht
Lebenslanges Wohn- und Versorgungsrecht des überlebenden Ehepartners, meist der Witwe.
Beilager
Der rechtliche Vollzug der Ehe durch die gemeinsame Hochzeitsnacht.
- Grundlage waren folgende Bibelstellen aus dem Neuen Testament:
Matthäus 19,6: „Was Gott zusammengefügt hat, das soll der Mensch nicht scheiden.“
Markus 10,9: „Was Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen.“
Römer 7,2 und 1. Korinther 7,39: Eine Ehe gilt als bindend, solange beide Ehepartner leben. ↩︎

