Text: Christel Zidi
Beitrag zu unserem Thema „Epochen“

Kaum ein Kapitel der sauerländischen Geschichte ist so erschütternd wie die Hexenverfolgungen der Frühen Neuzeit. Zwischen dem 16. und der Mitte  bzw. Ende des 17. Jahrhunderts gerieten zahlreiche Frauen und Männer unter den Verdacht der Hexerei. Viele wurden verhaftet, gefoltert und hingerichtet – nicht aufgrund bewiesener Schuld, sondern weil Angst, Aberglaube, religiöse Vorstellungen und ein fehlerhaftes Rechtssystem zusammenwirkten. Das damalige Herzogtum Westfalen, das zum Kurfürstentum Köln gehörte, entwickelte sich zu einem der bedeutendsten Zentren der Hexenverfolgung im deutschsprachigen Raum. Historiker gehen davon aus, dass hier weit über 1.000 Menschen ihr Leben verloren. Eine genaue Zahl lässt sich wegen lückenhafter Gerichtsakten nicht mehr ermitteln.

Gründe für die Verfolgungen?
Mehrere Faktoren begünstigten die Hexenverfolgungen. Während der Kleinen Eiszeit führten Missernten, Hunger und Krankheiten zu großer Not. Kriege, Seuchen und wirtschaftliche Krisen verschärften die Unsicherheit zusätzlich. Da Naturereignisse und Krankheiten wissenschaftlich kaum erklärt werden konnten, suchte man nach Schuldigen. Der Glaube an Schadenszauber und den Teufel war weit verbreitet und wurde sowohl durch kirchliche Lehren als auch durch den Volksglauben gestützt. Gleichzeitig spielten persönliche Konflikte eine wichtige Rolle: Nachbarschaftsstreitigkeiten, Erbschaftsfragen, Neid oder wirtschaftliche Interessen konnten ausreichen, um jemanden der Hexerei zu beschuldigen.

Wie verlief ein Hexenprozess?
Vereinfacht könnte man sagen:  Anzeige, Verhör,  Zeugen ,  Folter,  Geständnis , Urteil,  Hinrichtung.

Die Hexenprozesse wurden überwiegend von weltlichen Gerichten geführt, nicht von der kirchlichen Inquisition. Die theologischen Grundlagen der Hexenverfolgung wurden jedoch sowohl von katholischen als auch von protestantischen Theologen mitgetragen. Martin Luther sprach sich ausdrücklich für die Verfolgung und Hinrichtung von Hexen aus. Die Kirchen waren daher maßgeblich an der ideologischen und theologischen Legitimierung der Hexenverfolgungen beteiligt, auch wenn die Strafverfahren überwiegend vor weltlichen Gerichten stattfanden.

Blieben Beschuldigte bei ihrer Unschuldsbeteuerung, konnte Folter angeordnet werden. Da ein Geständnis als wichtigstes Beweismittel galt, bekannten viele unter den Qualen Verbrechen, die sie nie begangen hatten.

Besonders verhängnisvoll war, dass die Gefolterten weitere angebliche Hexen nennen mussten. Dadurch entstanden Ketten von Anschuldigungen, die ganze Dörfer erfassten. Die meisten Verfahren endeten mit der Todesstrafe. Oft mussten sogar die Angehörigen die Prozesskosten tragen.

Betroffene Orte
Hexenprozesse sind unter anderem aus Arnsberg, Brilon, Bilstein, Balve, Attendorn, Hallenberg, Medebach, Schmallenberg, Oberkirchen, Winterberg, Rüthen und Werl überliefert. Besonders intensiv waren die Verfolgungen zwischen etwa 1590 und 1660.

Heute erinnern Gedenktafeln, Museen und historische Dokumente an diese Ereignisse. Auch das Sauerland-Museum in Arnsberg widmete dem Thema eine umfassende Sonderausstellung.

Frauen – aber auch viele Männer
Zwar waren Frauen häufiger betroffen, doch das Herzogtum Westfalen bildet eine Besonderheit: Hier wurden auch ungewöhnlich viele Männer angeklagt und hingerichtet. Je nach Region machten sie etwa ein Viertel bis knapp ein Drittel der Opfer aus. Selbst Kinder blieben von den Verfolgungen nicht verschont.


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