Text: Sabina Butz
Beitrag mit ausschließlich faktenbasierter Darstellung

Ein Staat, in dem nur Männer einer Konfession Staatsämter bekleiden dürfen, Kaffee zeitweise verboten wird, Kleidervorschriften gelten und selbst das Fluchen streng bestraft wird – das klingt heute eher nach einem fernen Land. Doch bis 1803 war das im kurkölnischen Sauerland ganz normal.

Seit 1368 gehörten große Teile des östlichen und mittleren Sauerlandes zum Kurfürstentum Köln. Erst mit der Säkularisation ging das Gebiet an Hessen‑Darmstadt über. Mehr als vier Jahrhunderte lang prägten also Kölner Erzbischöfe den Alltag der Sauerländer – und das spürte man deutlich.

Alltag im kurkölnischen Sauerland

Der katholische Glaube bestimmte den Jahreslauf: Festtage, Fastenzeiten, Prozessionen. Die Wirtschaft war überwiegend ländlich geprägt. Karge Böden, Waldwirtschaft und Nebenerwerbe als Köhler oder im Bergbau reichten oft nur knapp zum Überleben. Die soziale Ordnung war streng: Die Trennung zwischen Vollbauern, Köttern und Knechten war strikt und unabänderlich vorgegeben.

Viele Menschen lebten mit ihrem Vieh unter einem Dach. Rauchhäuser ohne Schornstein waren keine Seltenheit; der Rauch zog einfach durch das Dach ab. Das Anerbenrecht verhinderte die Zersplitterung der Höfe, ließ aber viele Geschwister besitzlos zurück.

Naturkatastrophen, Missernten, Krankheiten und Kriege galten als „von Gott gegeben“. Die durchschnittliche Lebenserwartung lag unter 40 Jahren – vor allem wegen der hohen Säuglingssterblichkeit. Wer jedoch das Jugendalter erreichte, konnte durchaus 50, 60 oder 70 Jahre alt werden.

Kurkölnische Anordnungen – streng, fromm und manchmal skurril

Der Einfluss der Kirche auf den Alltag war allgegenwärtig. Nur Katholiken durften Staatsämter ausüben. An Sonn- und Feiertagen war Feldarbeit verboten, Handel ebenso. Während des Gottesdienstes durfte kein Wirtshaus geöffnet sein.

Für Gotteslästerung oder hartnäckiges Fluchen drohten 14 Tage bei Brot und Wasser. Ehebruch wurde streng geahndet. In der Fastenzeit galten genaue Vorschriften, und auch der Alkoholgenuss war reglementiert. Karten- und Glücksspiele waren verboten. Kleidervorschriften regelten, was man zu Hochzeiten, Taufen und Beerdigungen tragen durfte.

Besonders hartnäckig erwies sich das Kaffeeverbot: Vier Jahre lang versuchte man, den „neumodischen Trank“ zu unterbinden – vergeblich. 1770 wurde das Verbot wieder aufgehoben.

Manchmal waren die Begründungen der Obrigkeit bemerkenswert kreativ: 1778 wurde die öffentliche Trauer um Verstorbene abgeschafft, weil sie „unnötig, teuer und übertrieben“ sei.

All diese Verfügungen wurden „publicatum ex ambone“ – von der Kanzel – verkündet.

Doch die Sauerländer wären nicht die Sauerländer, wenn sie nicht ihren eigenen Weg gefunden hätten. Man wusste: „De kuaket auk blous met Water.“ Auch der Kurfürst kocht nur mit Wasser. Und so ignorierte man manche Vorschrift einfach – zumindest dann, wenn niemand hinsah.

Quellen:
Brökel, Gerhard, Behördliche Verfügungen aus der Zeit der kurkölnischen Herrschaft, in:

Jahrbuch HochSauerlandKreis 2007 S. 57f.

Jung, Ursula, Justizwesen und Hexenverfolgung, in:

https://www.meschede.de/fileadmin/Mediendatenbank/Downloads/Stadtarchiv/Justizwesen_und_Hexenverfolgung.pdf

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