Text: Sabina Butz
Beitrag mit ausschließlich faktenbasierter Darstellung
Laut dem Weltbildungsbericht der UNESCO von 2024 haben weltweit 273 Millionen Kinder keinen Zugang zu schulischer Bildung. Für deutsche Kinder ist das kaum vorstellbar – gelegentlich vielleicht sogar eine Wunschvorstellung. Eine allgemeine Schulpflicht existiert in Deutschland erst seit 1919 (Weimarer Verfassung). Davor galt lediglich die sogenannte „Unterrichtspflicht“, die Friedrich Wilhelm I. im Jahr 1717 einführte: Kinder sollten Lesen, Schreiben und Beten lernen – wo sie das taten, spielte keine Rolle.
Im Allgemeinen Landrecht für die preußischen Staaten von 1794 heißt es dazu: „Jeder Einwohner, welcher den nöthigen Unterricht für seine Kinder in seinem Hause nicht besorgen kann oder will, ist schuldig, dieselben nach zurückgelegtem fünften Jahre zur Schule zu schicken.“
Damit lag die Verantwortung für den Unterricht zunächst beim Vater. Nur wenn dieser ihn nicht leisten konnte oder wollte, mussten die Kinder eine Schule besuchen. Kinder wohlhabender Familien erhielten selbstverständlich privaten Unterricht.
Schulen gab es in Deutschland bereits seit dem Mittelalter, vor allem für angehende Geistliche und Adelige. Auf dem Land waren jedoch überwiegend die Eltern für die elementare Bildung zuständig: Lesen, Schreiben, Beten und gelegentlich etwas Rechnen. Der Unterricht orientierte sich an den Bedürfnissen der Landwirtschaft und des Handwerks. Die ersten Dorfschulen entstanden in Westfalen im 18. Jahrhundert. Die Lehrer waren häufig Küster oder Kantoren; der Unterricht erfolgte klassenübergreifend und meist in kargen, beengten Räumen.
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