Komplizierte Rechtsfälle bei Eigenbehörigkeit
Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Eigenbehörigkeit waren häufig, komplex und regional unterschiedlich. Grundsätzlich war der Grundherr für alle Angelegenheiten zuständig, die den Hof oder die Grundherrschaft betrafen. Schwere Straftaten – etwa Mord, Raub, Brandstiftung, Falschmünzerei oder Hexerei – unterlagen der hohen Gerichtsbarkeit, also den Freigerichten (Femegerichten) oder den Gografengerichten, die im Namen des Landesherrn urteilten.
Grundherren waren überwiegend Angehörige des hohen oder niederen Adels sowie Klöster. Sie übten die Gerichtsbarkeit über Streitfälle aus, die den Hof betrafen.
Besonders häufig waren Erbstreitigkeiten: Wem gehörte das Erbe eines Eigenbehörigen, der Kinder mit einer freien Person oder mit einer eigenbehörigen Person eines anderen Grundherrn hinterließ? Da Kinder stets den Status der Mutter erbten und damit zukünftige Arbeitskräfte darstellten, ging es in diesen Prozessen um konkrete wirtschaftliche Interessen.
Weitere Konflikte betrafen das Besthaupt: Für die Hinterbliebenen war es verlockend, das wertvollste Erbstück kurz vor oder nach dem Tod „verschwinden“ zu lassen. Vieh konnte sich „im Wald verirrt“ haben, andere Wertgegenstände konnten plötzlich gestohlen worden sein. Solche Verhaltensweisen sind – trotz moderner Rechtsprechung – bis heute in Erbstreitigkeiten nicht völlig verschwunden.
Quellen:
https://www.lwl.org/aufbruch-in-die-moderne/LWL/Kultur/Aufbruch/themen_start/oekonomie/neue_denkweisen/grundherrschaft/index2_html.html
https://ahnenforschung-werkstatt.de/leibeigenschaft/
https://www.agrarraum.info/lexikon/leibeigenschaft

