Fotos: Georg Hennecke
Text: Sabina Butz
Im Jahr 1455 erließ der Erzbischof zu Köln ein Dekret, welches die Kreuzbruderschaft zu Meschede kirchlich bestätigte. Damals konnten Männer und Frauen Mitglieder der Kreuzbruderschaft werden. Wer es ganz genau wissen möchte, kann die Statuten im „Registrum der Bruderschaft des heiligen Kreuzes zu Meschede“ im Stadtarchiv einsehen. Dabei waren die bis heute in Meschede tätigen Kreuzbrüder nicht die einzige Bruderschaft in Meschede.
Bruderschaften sind nach kirchlichem Recht körperschaftlich verfasste Vereine, die durch ein kirchliches Dekret errichtet werden. Viele Schützenvereine verstehen sich ebenfalls als Gemeinschaften innerhalb der römisch-katholischen Kirche, unterscheiden sich aber darin von den Bruderschaften, dass sie Vereine im zivilrechtlichen Sinne sind (so ist die ebenfalls sehr alte, 1486 gegründete St. Georgs Schützenbruderschaft Meschede ursprünglich aus einer bürgerlichen Schutz- und Wehrpflicht entstanden).
Bruderschaften in Meschede
Bruderschaften spielten im Mittelalter eine große Rolle, nicht nur im geistlichen, sondern auch im karitativen Leben ihrer Gemeinschaft. Aus der Geschichte Meschedes kennen wir die Kalandsbruderschaft (1323 gegründete „Bruderschaft vom Heiligen Geist“), unter deren 736 bekannten Mitgliedern 43 verheiratete oder unverheiratete Frauen aufgezählt sind. Nach 1803 (Aufhebung des Stiftes in Meschede) hören wir nichts weiter von dieser Bruderschaft. Auch die Spuren der „Brüder des St. Johannes Baptist“, der „Rosenkranzbruderschaft“ und der „Bruderschaft vom gekreuzigten Herrn Jesus Christus“ verlieren sich im 18. Jahrhundert oder wenig später.
Die 1752 gegründete Nepomuk Bruderschaft und die 30 Jahre jüngere „St. Walburga Sodalität“, die beide eher Gebetsgemeinschaften darstellen, verlieren ebenfalls im Laufe der Zeit an Bedeutung und treten nicht mehr in Erscheinung.

