Im Sauerland waren davon im 19. Jh. schätzungsweise 15-25 % aller Kinder unter 14 Jahren betroffen. Sie arbeiteten in gewerblichen oder bergbaulichen Tätigkeiten. In der Landwirtschaft dürften es eher 90 % aller Kinder gewesen sein, weil es der damaligen Lebensrealität entsprach: Kinderarbeit war kein Ausnahmefall, sondern Normalfall. Zwischen dem 6. und 8. Lebensjahr mussten diese Kinder z. B. Vieh hüten, Holz, Reisig und Beeren sammeln, bis zum 12. Lebensjahr mussten sie auch mit leichten Geräten pflügen, Mistfahren, Erntearbeit verrichten und Transportdienste leisten. Mescheder und Arnsberger Pfarrchroniken belegen diese Kinderarbeit. In Schmallenberg und Eslohe finden wir Belege, die Kinderarbeit zusätzlich in der Hausindustrie (Nägel, Draht, Stricken) bestätigen.

Im Bergbau (Eisenstein, Schiefer, Kohle) waren Kinder besonders gefordert: Als Scheidejungen, Huntenschieber, Schieferklopfer, Wasserträger und Lampenwächter leisteten sie schwerste körperliche Arbeit. Dazu gibt es Belege aus Ramsbeck, Bestwig, Nuttlar, Schmallenberg und Warstein. Die Entlohnung war ca. ein Drittel eines erwachsenen Arbeiters. Mescheder und Arnsberger Pfarrchroniken belegen diese Formen der Kinderarbeit.

Das Regulativ änderte an der Situation der Kinder und Jugendlichen zunächst kaum etwas: Es galt nur für Fabriken, nicht für die Landwirtschaft. Die zahlreichen kleinen Betriebe waren kaum kontrollierbar. Viele Familien waren auf den Kinderlohn zur Existenzsicherung angewiesen. Die formale Schulpflicht ließ sich in der Praxis leicht umgehen. Erst die Gewerbeordnung von 1869 und spätere Schulreformen führten zu einer spürbaren Verbesserung.
Natürlich dürfen wir die damaligen Verhältnisse nicht an heutigen Maßstäben messen. Aber ein kurzer Blick zurück kann helfen, uns Mut für die Zukunft zu schaffen.
