Aus dem Lambertusgut wird das „Elkeringhauser Haus“

Käufer des Lambertusgutes war Arnold von Viermund, der später Medebacher Amtmann und Droste wurde. Auf dem ehemaligen Kirchengut ließ er seinen adeligen Wohnsitz errichten – vermutlich auf dem Areal des späteren Anwesens „Borgmanns“. Damit begann die Geschichte des Adelssitzes, der später als „Haus Elkeringhausen“ bezeichnet wurde.

Mit Arnold von Viermund zog eine durchaus bemerkenswerte Persönlichkeit in Elkeringhausen ein. Als er 1567 eine Stelle als hessischer Hofrichter antrat, musste er seine Ämter als Domherr in Paderborn und Münster aufgeben: Er war zum protestantischen Glauben übergetreten.

Erbstreitigkeiten mit seiner Verwandten Anna von Viermund führten 1587 schließlich zum Verlust seines Besitzes in Elkeringhausen. Arnold und seiner Frau Anna von Spiegel blieb jedoch zumindest das Wohnrecht. Das Ehepaar hatte keine Kinder.

Bemerkenswert sind auch Arnolds familiäre Verbindungen. Er war mit Kaspar von Fürstenberg, dem späteren kurkölnischen Landdrosten und Bruder des Paderborner Fürstbischofs Dietrich von Fürstenberg, verschwägert. Aus Kaspars Tagebüchern geht hervor, dass die beiden Schwäger trotz ihrer konfessionellen Gegensätze ein gutes Verhältnis pflegten und sich gegenseitig unterstützten.

Arnold von Viermund starb 1592 auf Haus Elkeringhausen. Seine Witwe Anna von Spiegel lebte noch bis 1610 dort.

Teilansicht von Elkeringhausen (Gemeinde Winterberg) mit der alten Kirche (1969 abgerissen)

Vom Adelssitz zum verpachteten Gut

Danach verlor das Herrenhaus allmählich seine Bedeutung als adeliger Wohnsitz. Um 1642 stand es leer. Das Gut selbst blieb dagegen wertvoll. Zu ihm gehörten Ländereien und Nutzungsrechte, die weiterhin Erträge einbrachten.

1688 pachtete der Winterberger Bürgermeister Jacob Mörchen das „adelige Haus und Gut Elkeringhausen“. Eigentümer war zu dieser Zeit die Familie von Bourscheid zu Nordenbeck im Fürstentum Waldeck.

1718 einigten sich die drei Winterberger Bürger Heinrich Mörchen, Heinrich Schmidt und Lorenz Deimel über die Nutzung des Hauses und Gutes Elkeringhausen.

Der Abriss

Um 1734 kam es zu einem ungewöhnlichen Vorgang. Der Winterberger Bürgermeister Lorenz Deimel ließ das inzwischen offenbar baufällige Herrenhaus abbrechen, obwohl ihm der Adelssitz nicht gehörte. Darüber beschwerte sich der Verwalter von Haus Nordenbeck. Die Familie von Bourscheid wandte sich daraufhin an den Kölner Kurfürsten und bat um die Einsetzung einer Kommission. Sie sollte den Vorgang untersuchen und zugleich die Besitzverhältnisse in Elkeringhausen klären.

Welche Folgen diese Untersuchung hatte, ist bislang nicht bekannt. Zumindest wirtschaftlich scheint sich für Deimel zunächst wenig geändert zu haben. Bereits 1735 begann er ein Zehntregister, das für das gesamte 18. Jahrhundert Einträge über Pachteinnahmen enthält.

Für den Winterberger Bürgermeister war das Gut vor allem wirtschaftlich interessant. Die Ländereien und die damit verbundenen Abgaben brachten Einnahmen. Zum Adeligen oder gar Ritter wurde Deimel durch die Nutzung eines adeligen Gutes allerdings nicht.

Für die Familie von Bourscheid stellte sich die Situation anders dar. Mit dem Herrenhaus war zwar der sichtbare Adelssitz verschwunden. Damit mussten jedoch die besondere rechtliche Stellung und die mit dem Gut verbundenen Rechte keineswegs erloschen sein.

Ein Rittersitz ohne Herrenhaus?

Nur drei Jahre später geschah etwas Bemerkenswertes. Am 12. Juni 1737 beschäftigte sich das kurkölnische Stadt- und Amtsgericht Medebach mit der rechtlichen Stellung von Haus Elkeringhausen. Auf Veranlassung des Freiherrn von Bourscheid wurde bestätigt, dass das Haus „Elckerckhausen“ ein „frey adelicher Rittersitz“ war. Das Herrenhaus war verschwunden – der Rittersitz offenbar nicht.

Ob Bourscheid dieses Verfahren unmittelbar als Reaktion auf Deimels eigenmächtigen Abriss anstrengte, lässt sich bislang nicht beweisen. Der zeitliche Zusammenhang ist jedoch auffällig: Um 1734 protestierte die Familie gegen den Abbruch und verlangte eine Untersuchung der Besitzverhältnisse – nur drei Jahre später wurde die Rittergutsqualität von Haus Elkeringhausen vor dem Medebacher Stadt- und Amtsgericht zum Thema.

So standen sich zwei unterschiedliche Interessen gegenüber: Deimel nutzte das Gut und bezog daraus Einnahmen. Für Bourscheid dagegen war es von Bedeutung, den besonderen rechtlichen Status des Besitzes als adeligen Rittersitz zu bewahren.

Das Herrenhaus war verschwunden. Haus Elkeringhausen aber existierte als Gut und Rechtsbegriff weiter.

Quelle: Landesarchiv NRW, Abteilung Westfalen, A 009, Nr. 878: Auszug aus dem Protokoll des Stadt- und Amtsgerichts zu Medebach betreffend die Rittergutsqualität des Hauses „Elckerckhausen“, 1737.

Weiterführende Literatur: Joachim Schmidt: „Geschicke und Geschichte um das Adelige Haus Elkeringhausen durch drei Jahrhunderte (1552–1828)“, in: Heimat- und Geschichtsverein Winterberg (Hg.), De Fitterkiste. Geschichtliches aus Winterberg und seinen Dörfern, Band 9, Winterberg 1998, S. 75–90.

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