Foto: Johann Georg Buchner by wikimedia commons
Text: Sabina Butz

Vieles ist unklar, was den Besuch des Götz von Berlichingen bei den Brüdern Johann und Friedrich von Padberg im Jahr 1516 betrifft. Der berühmt-berüchtigte Götz, mit vollem Namen Gottfried von Berlichingen, war alles andere als ein gottesfürchtiger oder friedfertiger Mensch. „Raubritter“ trifft seine Berufsbezeichnung wohl am besten – wenngleich dieser Begriff erst im späten 18. Jahrhundert entstand und rückblickend eine eindeutig negative Konnotation bekam.

Götz und seine zahlreichen Berufskollegen verstanden sich niemals als kriminelle Subjekte oder Verbrecher. Sie waren Ritter niederen Adels, deren Lebensweise lange Zeit rechtlich legitimiert war. Sie besaßen Waffenberechtigung und trugen völlig zulässige Fehden aus. Wir dürfen unser heutiges Rechtssystem hier nicht anlegen: Im Mittelalter wurden Konflikte eben so geregelt. Als sich ab dem 14. Jahrhundert die ökonomischen Grundlagen des niederen Adels stetig verschlechterten, waren viele gezwungen, sich finanziell selbst zu versorgen – oft fühlten sie sich dabei im Recht.

Die meisten Ritter – auch die sogenannten Raubritter – dürften fleißige Kirchgänger gewesen sein. Von Götz von Berlichingen wissen wir, dass er regelmäßig die Messe besuchte.

Auch die Herren von Padberg verstanden sich als gute, ehrbare Christen, was ihre Schenkungen an das Kloster Bredelar nahelegen. Ein vorschnelles Urteil über die moralische Integrität der Ritter von Berlichingen und Padberg wäre also unangebracht.

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