Ein gutes Fallbeispiel ist das Gogericht Medebach im Ittergau. Die genauen Grenzen des Ittergau kennen wir nicht mehr, aber Historiker haben sie rekonstruiert. Besonders interessant finde ich den ersten namentlich bekannten Gografen: Luithewicus Gougravius (Gaugreben) im Jahr 1172. Dass sich hier Amt und Familienname praktisch decken, zeigt, wie eng Recht, Herrschaft und soziale Stellung miteinander verflochten waren – Neutralität im modernen Sinn war eher die Ausnahme als die Regel.
Politisch wurden die Gogerichte spätestens im Hoch- und Spätmittelalter zu Machtfaktoren. Kurköln und die Grafschaft Mark kämpften um ihre Kontrolle, weil sie die Grundlage territorialer Herrschaft bildeten. Wer das Gogericht hatte, hatte nicht nur Rechtsprechung, sondern auch Zugriff auf Menschen, Abgaben und militärische Ressourcen. Aus heutiger Sicht erkennt man darin frühstaatliche Strukturen.
Mit dem Aufstieg der Städte änderte sich das Machtgefüge erneut. Städte wie Medebach oder Soest entwickelten eigene Gerichtsbarkeiten und entzogen sich der Gogerichtsbarkeit. Recht verlagerte sich vom Land in die Stadt, von gemeinschaftlichen Strukturen hin zu städtischen Institutionen. Die Freigerichte verloren an Bedeutung, als Bevölkerung, Wirtschaft und Macht sich neu organisierten.
Wenn ich das alles zusammenfasse, sehe ich im Sauerland ein Lehrbuchbeispiel für Rechtsentwicklung: von mündlichem, gemeinschaftlichem Recht über herrschaftlich organisierte Gerichte bis hin zu städtischer Autonomie. Für mich als Jurastudent ist das ein guter Reminder, dass unser heutiger Rechtsstaat nicht vom Himmel gefallen ist – sondern das Ergebnis jahrhundertelanger Umbrüche, Machtkämpfe und pragmatischer Lösungen auf lokaler Ebene.‘

