Über das Lehnswesen im Mittelalter

Ein Hof, mehrere Herren

Was war ein Afterlehen?

Ein Vasall konnte ein Lehen unter bestimmten Voraussetzungen weiterverleihen. Dieses weitervergebene Lehen nennt man Afterlehen, der Empfänger wurde Aftervasall genannt. Dadurch entstanden oft komplizierte Ketten von Rechtsverhältnissen.

Ein Beispiel aus Arnsberg:

1166 wurde die Burg des Grafen Heinrich I. von Arnsberg erobert und zerstört. Heinrich konnte zunächst fliehen, unterwarf sich später jedoch dem Erzbischof von Köln und erhielt seine Grafschaft als Lehen zurück.

Er blieb Graf von Arnsberg, war nun aber zugleich Vasall des Erzbischofs.

Das zeigt: Auch ein mächtiger Herr konnte Lehnsnehmer eines noch mächtigeren Herrn sein.

Das Lehnswesen

Was war ein Allod?

Ein Allod war Besitz, der nicht als Lehen gehalten wurde und daher nicht zum Lehnsverband gehörte. Ein Adeliger konnte sowohl Allodialbesitz als auch Lehen besitzen.

Wurde ein Lehen vererbt?

Viele Lehen wurden im Laufe des Mittelalters erblich. Nach dem Tod eines Lehnsnehmers musste der Erbe jedoch häufig erneut vom Lehnsherrn belehnt werden. Diese Belehnung konnte in einem Lehnsbrief festgehalten werden.

Gab es keinen berechtigten Erben, konnte das Lehen an den Lehnsherrn zurückfallen. Dieser Rückfall wird als Heimfall bezeichnet.

Wem gehörte nun der Hof?

Bei mittelalterlichen Quellen führt diese Frage oft in die Irre. Besser sind drei andere Fragen:

  • Wer bewirtschaftete den Hof?
  • Wem schuldete er Abgaben oder Dienste?
  • Von wem hatte dieser Herr seine Rechte erhalten?

Erst diese Fragen zusammen zeigen die tatsächlichen Besitz- und Herrschaftsverhältnisse.

Kurz erklärt:
Afterlehen: Ein Lehen, das ein Lehnsnehmer seinerseits weiterverleiht.
Allod: Gut, das nicht von einem Lehnsherrn als Lehen empfangen wird.
Belehnung: Der Rechtsakt, durch den jemand ein Lehen erhält oder erneut damit belehnt wird
Frondienst: Arbeitsleistung, die ein abhängiger Bauer für seinen Grundherrn erbringen musste.
Grundherr: Herr über Grundbesitz, auf dem andere Menschen wirtschaften und ihm dafür bestimmte Leistungen schulden.
Lehen Ein Gut, eine Einkunft oder ein Recht, das ein Lehnsherr einem anderen zur Nutzung überlässt.

Lehnsbrief: Die Urkunde über eine Belehnung.
Lehnsherr: Derjenige, der ein Lehen vergibt.
Lehnsmann oder Vasall: Derjenige, der ein Lehen empfängt und dem Lehnsherrn zu Treue und bestimmten Diensten verpflichtet ist.

Quellen:
LWL, Internet-Portal „Westfälische Geschichte“
Deutsches Rechtswörterbuch, Heidelberger Akademie derl Wissenschaften
www.regionalgeschichte.de

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