Text: Christel Zidi
Beitrag mit erzählerischen Ergänzungen

Wenn am frühen Morgen die schweren Holzläden geöffnet wurden und der Duft von getrockneten Kräutern, Harzen und frisch gestoßenem Pulver den Raum erfüllte, begann der Arbeitstag des jungen Apothekers August Christoph Karl Müller.

Hinter dem Ladentisch standen sorgfältig beschriftete Standgefäße aus fein glasierter Keramik, in Schubladen lagerten Wurzeln, Rinden und Samen, in Glasballons schimmerten Tinkturen. Waage, Mörser und Destilliergerät gehörten zu den selbstverständlichen Werkzeugen seines Berufs. Im frühen 19. Jahrhundert wurden Arzneien nicht fertig bezogen, sondern nach überlieferten Rezepturen eigenhändig zubereitet. Gewogen wurde auf das Gran (ca. 0,06 Gramm) genau, gemischt nach ärztlicher Vorschrift oder nach bewährten pharmakologischen Handbüchern. Damals wie heute ging es in Apotheken nicht um den reinen Verkauf sondern das Wissen um die Heilmittel und die Beratung der Kunden standen im Vordergrund.

August Christoph Carl Müller, als Sohn eines Rektors 1781 in Salzgitter geboren, liebte seine Arbeit. Sie entsprach seinem Wesen: gründlich und gewissenhaft. Im Jahr 1810 erhielt er die Konzession für die Apotheke in Eslohe. In diese verantwortungsvolle Stellung trat er der Dreißigjährige – in einer Zeit politischer Umbrüche und neuer staatlicher Ordnungen.

Eine Hochzeit in bewegter Zeit

Im November 1811 nahm der einunddreißigjährige August Müller die achtzehnjährige Clara Dorothea zur Frau. Ihr Vater war Eduard Ludwig Müller aus Eslohe. Ob und welche verwandtschaftlichen Verbindungen zwischen den beiden Familien bestanden, ist nicht bekannt.

Beide Brautleute waren lutherischer Konfession. Dennoch fand die Trauung in der katholischen Kirche statt – ein Umstand, der sich aus den örtlichen und politischen Gegebenheiten erklärt. Das Königreich Westphalen stand noch unter napoleonischer Herrschaft (1807–1813), und seit der Einführung des „Code Civil“ war die zivile Eheschließung vor dem staatlichen Beamten – dem Maire – rechtlich maßgeblich. Die kirchliche Trauung behielt ihre religiöse Bedeutung, war jedoch nicht mehr die staatlich konstitutive Form der Eheschließung.

Eslohe war – wie das gesamte Sauerland – katholisch geprägt. Wo keine eigene evangelische Kirche bestand, wurden lutherische Brautleute häufig in der katholischen Kirche getraut und im katholischen Kirchenbuch eingetragen. Der Pfarrer vermerkte dabei ausdrücklich die Konfession der Eheleute als „lutherischer Religion“. Die Proklamation – das öffentliche Aufgebot – wurde vorschriftsgemäß von der Kanzel verlesen.

Für den Bräutigam bedeutete die Eheschließung zugleich eine Festigung seiner gesellschaftlichen Stellung. Apotheker waren im 19. Jahrhundert – ebenso wie heute – Teil des gebildeten Bürgertums – auf Augenhöhe mit Lehrern, Ärzten und Geistlichen.

Seine Heirat steht exemplarisch für eine Übergangszeit: politisch unter napoleonischem Einfluss, rechtlich von neuen staatlichen Regelungen geprägt und konfessionell von pragmatischer Zusammenarbeit bestimmt.

Inmitten dieser Veränderungen begann der gemeinsame Lebensweg des jungen Paares. Knapp acht Monate später wurde ihre Tochter Dorothea Augusta geboren, zwei Jahre darauf Sohn Friedrich Ludwig.

Seiten: 1 2