Text: Sabina Butz
Feme bezeichnet ein mittelalterliches Sondergericht, das über schwere Straftaten urteilte. Die westfälische Feme finden wir im 13. – 15. Jahrhundert.
In der Weimarer Republik wurde der Begriff „Fememord“ für Morde verwendet, die von rechtsextremistischen Gruppen aus politischen Motiven begangen wurden.
Der Begriff Feme, leitet sich vom Mittelniederdeutschen Veime = Strafe ab und ist seit dem 13. Jh. sicher nachweisbar. Spätere Bezeichnungen wie z. B. Femgericht, Vehmgericht sowie Freigericht und Freistuhl sind ebenfalls bekannt.
Femegerichte waren zuständig für schwere Gewalttaten, wie Raub und schwerer Diebstahl, Gewalttaten gegen die Kirche und Geistliche, Mord, Vergewaltigung, Brandstiftung, Fälschung und Meineid. Feme-Richter und -Schöffen waren streng geheim. Das Urteil war Freispruch oder Tod und musste direkt vollstreckt werden. Die Verhandlungen fanden oft unter einem alten Baum wie z. B. einer Eiche oder Linde statt.
Frauen, Kinder und Geistliche konnten nicht vor ein Femegericht gestellt werden. Was sich zunächst wie ein Vorteil für die Frauen und Kinder anhört, wird durch die Hexenprozesse (1550-1650), die überwiegend Frauen bestrafen und aus heutiger Sicht niemals strafrechtlich relevant waren, doch mindestens relativiert. Auch da war das Urteil (Verbrennen) bestimmt nicht „humaner“ als das der Femegerichte.
Einer der über 80 westfälischen Freigrafen war das Oberhaupt des jeweiligen Femegerichts. Daneben gab es Schöffen, deren Anzahl auf bis zu 15.000 bis 30.000 geschätzt wird. Erst in der zweiten Hälfte des 15. Jh. geht der Einfluss der Femegerichte zurück und ab Mitte des 16. Jh. verlieren sie flächendeckend ihre Bedeutung. Vereinzelt gab es bis ins 19. Jh. noch Femegerichte, die örtlich begrenzt waren. Mit der Einführung der napoleonischen Rechtsreform (Code Civil) wurden alle Femegerichte aufgehoben.

