Die Leute rückten näher, denn kaum jemand wusste, was ein Kampfhof sein sollte. „Früher, da wurde hier nicht nur gestritten, da wurde gekämpft. Nicht mit Worten – mit Schwertern! Da hinten, beim alten Feldweg – wo jetzt das hohe Gras steht – da war der Kampfhof. Ein Platz für den Zweikampf. Wenn zwei sich so richtig in die Wolle gekriegt haben und kein Gericht entscheiden konnte, wer Recht hat – dann hieß es: Ab auf den Kampfhof!“
Er machte eine große Geste mit dem Arm, als würde er gerade selbst das Schwert schwingen. „Da standen sie dann: gepanzert, grimmig, bereit zum Hieb. Und das ganze Dorf hat zugeschaut. Der Sieger hatte Recht – so einfach war das. Damals hat man das ‚Gottesurteil‘ genannt.“
Die Zuhörer waren still. Einige grinsten, andere sahen ungläubig drein. Wittler ließ sich davon nicht beirren.
Es gab sogar Streit, wem der Kampfhof überhaupt gehörte – dem Stift in Meschede oder den Herren vom Kloster Grafschaft. War also nicht nur was für die mit Helm und Schild, sondern auch für die mit Tinte und Siegel. So war das hier. Wo ihr heute spazieren geht, da wurde früher um Ehre, Land und Recht gekämpft.“ Er sah sich um, senkte die Stimme ein wenig.
„Und wisst ihr was? Man sagt, wenn’s ganz still ist – so wie jetzt –, dann kann man sie manchmal noch hören. Die alten Stimmen. Das Schnauben der Pferde. Das Klirren von Eisen.“ Dann stand er auf, rückte den Korb zurecht und ging seiner Wege. So wie immer.
Frans Ferdinand war kein Adliger, kein Gelehrter. Aber er kannte den Ort, kannte seine Geschichten – und vor allem konnte er sie lebendig machen.
Fakten zu Gut Mülsborn
- 1318 wird Mülsborn erstmals erwähnt – es ist von einem „Brunsten von Mülsborn“ die Rede.
- Das Gut „Vryethoff“ (freier Hof), wie es in den Akten genannt wird, war kurzkölnisches Lehen, zuvor wahrscheinlich Arnsberger Lehen.
- Die Familie „von Mülsborn“ wird in den Lehnlisten des Grafen von Arnsberg nicht genannt, stand aber offenbar in dessen Diensten. 1319 und 1338 werden die „von Mülsborn“ erwähnt. Möglicherweise waren es Aftervasallen der von Kettlers, also lokale Adelige, die kleinere Höfe innehatten und nicht dem obersten Lehnsherrn dienstpflichtig, sondern demjenigen, der ihnen das Lehnen gab.
- 1329 wird Anthon von Mülsborn (Muldesberen) als Zeuge bei einer Gerichtsverhandlung genannt – einer der ersten namentlich belegten Mülsborner.
- 1385 erscheinen die Brüder Cracht, Henniken und Hinrich von Mülsborn in alten Akten.
- 1513: Verkauf des Kampfhofes durch Diderick Westphalen an Meister Henneken zu Eslohe
- 1591: Auseinandersetzung über die Zugehörigkeit des Kampfhofes – zum Hof des Stiftes Meschede oder zum Berghoff (Kloster Grafschaft)
- 1593: Bitte des Johann Westphalen um Zustimmung zum Verkauf des von Annen Westphalen, Witwe Schade zu Mülsborn, ererbten Haus
In Mülsborn sind verschiedene westfälische Adelsfamilien belegt, jeweils mit dem Namenszusatz „von“: Berninghausen, Fürstenberg, Gaugreben Bruchhausen, Hanxleden, Grafschaft, Laer, Meschede, Schade, Stockhausen, Westphalen und von Gudenberg. Daneben erscheinen weitere Familiennamen: Spindeldreher, Klagges, Linhoffs, Middel, Kleine, Wilmer und Wittler.
Die Adelsprädikate „von“ und „zu“ sind Namenszusätze, die in Deutschland verwendet werden, um Adelsfamilien zu kennzeichnen. „von“ deutet auf einen Ort hin, mit dem die Familie in Verbindung steht. „zu“ zeigt an, dass die Familie zu einem bestimmten Zeitpunkt im Besitz eines Ortes – oft einer Burg – war. „von und zu“ wird verwendet, wenn eine Familie sowohl einem Ort entstammte als auch Eigentum dort besaß.

