Text: Sabina Butz
Beitrag mit ausschließlich faktenbasierter Darstellung

Im 13. Jahrhundert entstanden im Sauerland die ersten Städte: Die bedeutendsten waren Brion (1220) und Arnsberg (1238) 1

Sie boten den Menschen auf dem Land neue Perspektiven. Das Leben in den Dörfern war zunehmend unerträglich: Leibeigenschaft, Frondienste und Abgabenpflichten belasteten die Bauern schwer. Hinzu kamen Überbevölkerung und Nahrungsmangel.

Die Städte versprachen dagegen Schutz vor der Willkür der Grundherren, rechtliche Sicherheit, wirtschaftliche Chancen und militärischen Schutz. Gleichzeitig brauchten die Städte dringend neue Einwohner, um ihre Wirtschaft zu stärken und ihre Verteidigung zu sichern.

Manche Landesherren – etwa der Erzbischof von Köln – warben gezielt um Landbewohner und lockten sie mit Freiheitsrechten.

Für die kleineren Grundherren war das ein herber Verlust: Jeder geflohene Leibeigene bedeutete wirtschaftlichen Schaden.

Gesetzliche Regelung der Flucht in die Freiheit

Die rechtliche Grundlage für die Befreiung eines Landflüchtigen bildete das Soester Stadtrecht und seine Abwandlung, das Rüthener Recht. Es sah klare Bedingungen vor: Ein Leibeigener musste ein Jahr und einen Tag in der Stadt leben, ohne von seinem Herrn zurückgefordert zu werden. Innerhalb dieser Frist musste er sich verbergen oder unauffällig leben.

Der Grundherr trug die Beweislast: Er musste innerhalb der Stadtgrenzen klagen und die Leibeigenschaft zweifelsfrei nachweisen. Gelang ihm das nicht, war der Geflohene frei und wurde Bürger der Stadt.

Um Vollbürger zu werden, galten weitere Voraussetzungen: Mindestvermögen, keine schweren Vorstrafen, Zahlung einer Aufnahmegebühr, Eid auf Treue und Gehorsam gegenüber der Stadt, Bereitschaft, die Stadt im Kriegsfall zu verteidigen. Wer mittellos war, konnte als Schutzbürger ohne Stimmrecht in der Stadt bleiben.

Trotz der Risiken kam es zu zahlreichen Fluchten.

Im 14. Jahrhundert wurden viele Dörfer vollständig aufgegeben – diese verlassenen Orte nennt man heute Wüstungen.

Briloner Prozesse um Landflüchtige

Im 13. Jahrhundert kam es zu mehreren Gerichtsverfahren zwischen der Stadt Brilon und dem benachbarten Kloster Bredelar. Die Urteile zeigen bemerkenswerte Kompromissbereitschaft: Wenn das Kloster nachweisen konnte, dass die Frist von einem Jahr und einem Tag noch nicht abgelaufen war, entschied das Briloner Stadtgericht häufig auf Freikauf. Die Stadt zahlte dem Kloster eine Geldsumme, um den geflohenen Bauern als steuerzahlenden Neubürger zu behalten. Solche Fälle waren Ausnahmen – meist ging es um langwierige Prozesse, in denen wirtschaftliche Interessen im Vordergrund standen.

(1) Weitere Stadtgründungen im Sauerland: Hallenberg (um 1231), Rüthen (1200–1208), Winterberg und Neheim (13. Jh.). Bereits im späten 12. Jh. erhielten Medebach, Schmallenberg und Marsberg Stadtrechte.

Quellen:
WL – Westfälische Geschichte: Artikel Stadtgründungen in Westfalen, Soester Stadtrecht, Wüstungen im Mittelalter, Historisches Lexikon Westfalens: Einträge Brilon, Arnsberg, Rüthen, Stadtluft macht frei, Deutsche Digitale Bibliothek: Dokumente zum Soester Stadtrecht
Stadtarchiv Brilon / Arnsberg: Prozessakten zu Landflüchtigen (13. Jh.)
Franz Tenhagen: Geschichte des Herzogtums Westfalen, Wilhelm Kohl: Das Herzogtum Westfalen, Magdalena Padberg: Als wir preußisch wurden, Gerd Althoff: Das Hochmittelalter, Heinz Stoob: Westfälische Städte im Mittelalter

Bild KI generiert von Copilot

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