Text: Sabina Butz
Beitrag zu unserem Thema „Epochen“

Hessen‑Darmstadt war seit 1567 ein Fürstentum im Heiligen Römischen Reich. Mit dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803, der unter starkem Einfluss Napoleons stand und die Säkularisation1 kirchlicher Besitzungen festlegte, erhielt Hessen‑Darmstadt umfangreiche neue Gebiete als Entschädigung für Verluste anderer Reichsstände an Frankreich. Damit endete die weltliche Herrschaft Kurkölns im Sauerland.

Das Herzogtum Westfalen – seit 1368 vollständig kurkölnisch – fiel 1803 an Hessen‑Darmstadt. Bis dahin war Hessen‑Darmstadt überwiegend protestantisch. Mit dem Sauerland kam eine katholische Bevölkerungsmehrheit in seinen Herrschaftsbereich. Das erforderte eine Neuordnung der Verwaltung und tiefgreifende Reformen.

Die hessische Regierung hob die alte kurkölnische Struktur auf und teilte das Sauerland in 18 annähernd gleich große Ämter ein. Wichtige Rechtsreformen folgten:

1807: Aufhebung des Kolonatsrechts: Die Erbhöfe gingen entschädigungslos in den Besitz der Bauern über.

Aufhebung des Anerbenrechts: Höfe mussten nicht mehr ungeteilt an einen Erben übergehen. Bauern konnten ihr Land nun verkaufen, beleihen oder teilen.

Diese Veränderungen griffen tief in das Alltagsleben ein. Zahlreiche Klöster und Stifte – etwa Grafschaft und Meschede – verloren ihre wirtschaftliche und soziale Bedeutung oder wurden aufgelöst. Damit verschwanden vertraute Strukturen, die über Jahrhunderte das Leben im Sauerland geprägt hatten. Die Bevölkerung musste sich in kurzer Zeit an völlig neue Machtverhältnisse und Verwaltungsformen gewöhnen.

Die hessische Herrschaft endete 1815 mit dem Wiener Kongress.

Nach Napoleons Niederlage und Abdankung ordneten die europäischen Mächte die politischen Grenzen neu. Das gesamte Sauerland – sowohl das ehemalige Herzogtum Westfalen als auch das märkische Sauerland – fiel an Preußen und wurde Teil der neu geschaffenen Provinz Westfalen. Damit endete die jahrhundertelange politische und konfessionelle Spaltung der Region

Weiterführende Literatur:
LWL – Westfälische Geschichte 
Historisches Lexikon Westfalens
Stadtarchiv Arnsberg: Übergang 1803, Verwaltungsreformen
Stadtarchiv Meschede: Aufhebung Stift Meschede, lokale Auswirkungen
Franz Tenhagen: Geschichte des Herzogtums Westfalen
Wilhelm Kohl: Das Herzogtum Westfalen
Die Landgrafen von Hessen – regionalgeschichte.net

  1. Als Säkularisation war ursprünglich die staatliche Einziehung oder Nutzung kirchlicher Besitztümet gemeint. ↩︎
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