Text: Sabina Butz
Beitrag mit ausschließlich faktenbasierter Darstellung

Die Urkunde oben enthält folgende gesicherte Fakten: Ein Mann namens Thancgrim beurkundet eine Schenkung und verkündet sie „allen Gläubigen in Hustene“ (Hüsten). Er überträgt jenen Teil seines Erbes, den er von der Familie Brunico als Wergeld (Sühnegeld) für den Tod seines Sohnes Bosoco erhalten hat, an den Abt Liudger.

Damit ist historisch belegt:

  • Hüsten (Hustene) wird hier urkundlich zum ersten Mal erwähnt und darf damit 802 n. Chr. G. als Siedlung vorausgesetzt werden.
  • Bosoco, der Sohn Thancgrims, wurde getötet. Der Täter stammte aus der Familie Brunico. Die Familie des Täters wurde rechtskräftig zur Zahlung eines Sühnegeldes verurteilt.Die Höhe des Wergeldes entsprach dem gesamten Vermögen der Familie Brunico.

Dies sind die einzigen nachweisbaren Fakten, die die Urkunde überliefert.

Legendenbildung
Schon früh dürften sich Menschen gefragt haben, welche Motive hinter diesen knappen Angaben standen. Das ist heute nicht anders. Die Urkunde nennt das Opfer (Bosoco) und die Täterfamilie (Brunico), aber sie schweigt zu den Hintergründen.

Wo Quellen schweigen, beginnt die Erzähltradition: Man gibt dem Täter einen Namen – nennen wir ihn Tiemo – und ergänzt ein Motiv, das in vielen Volkserzählungen naheliegt: eine Beziehungstat. Auch die Frau erhält einen Namen – nennen wir sie Irmgard.

So entsteht eine eingängige, dramatische Erklärung für das, was die Urkunde offenlässt: Ein junger Mann namens Bosoco, freundlich und lebenstüchtig, wirbt um die Gunst einer schönen Frau. Sein reicher, kampferprobter Rivale Tiemo fühlt sich zurückgesetzt. Irmgard bevorzugt Bosoco – und das Unheil nimmt seinen Lauf: Tiemo ermordet Bosoco.



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