Der Richtplatz im Jahre 2008 zwischen Bruchhausen an den Steinen und Willingen, an der Grenze zu Hessen. Foto: Georg Hennecke.
Text: Christel Zidi

Beitrag mit erzählerischen Ergänzungen

Am letzten Wochenende war ich mit Freunden zum Wandern im Sauerland. Auf dem Rothaarsteig bin ich über die Metalltafel oben gestolpert. Natürlich nicht über die Tafel selbst, sondern das, was dort stand, ließ mich über die Frage nachdenken, wo unser heutiges Recht eigentlich herkommt. Wenn man sich das mittelalterliche Sauerland anschaut, merkt man ziemlich schnell: Das, was wir heute „staatliche Gerichtsbarkeit“ nennen, war einmal etwas völlig anderes.

Entschuldigung, ich habe mich noch nicht vorstellt: Ich heißt Lukas, bin 25 Jahre alt und Jura-Student im ersten Semester.

Also am Anfang da standen die Thing-Versammlungen der Sachsen. Keine Paragraphenbücher, keine Richterbank, sondern freie Männer, die sich versammelten und gemeinsam entschieden, was Recht ist. Das Recht war mündlich, öffentlich und zutiefst gemeinschaftlich organisiert. Aus heutiger Sicht wirkt das fast wie eine Mischung aus Volksversammlung und Gericht – ohne Gewaltenteilung, aber mit einem starken Legitimationsgedanken: Wer betroffen war, entschied mit.

Mit der Eroberung Sachsens durch Karl den Großen änderte sich das radikal. Die Franken brachten eine neue Ordnung mit: Grafen als königliche Amtsträger, kleinere Verwaltungsbezirke – die Goen – und daraus hervorgehend die Gogerichte. Juristisch betrachtet ist das der Übergang von einer genossenschaftlichen zu einer herrschaftlich organisierten Gerichtsbarkeit. Recht wurde nicht mehr nur „von unten“ gesprochen, sondern zunehmend „von oben“ durchgesetzt.

Gerade im Sauerland entwickelten sich die Gogerichte zu einer Art Allround-Institution. Sie waren nicht nur Gerichte für die niedere Gerichtsbarkeit, sondern auch Verwaltungs- und Sicherheitsorgane. Die Landfeste in Orten wie Brilon, Medebach oder Attendorn waren so etwas wie regelmäßige Gerichtstage mit politischer Nebenfunktion. Der Gograf – zunächst gewählt, später vom Landesherrn eingesetzt – vereinte Aufgaben, die wir heute auf Richter, Verwaltungsbeamte und Sicherheitsbehörden verteilen würden. Wenn man das mit modernem Verwaltungsrecht vergleicht, war das eine bemerkenswerte Machtkonzentration.

Spannend ist, dass diese Gogerichte gerade deshalb stabil blieben, weil das Sauerland politisch so zersplittert war. Während fränkische Grafschaften zerfielen, blieben die Gogerichte als lokale Ordnungsmacht bestehen. Aus ihnen entwickelten sich teilweise die Freigerichte, später als Femegerichte bekannt – ein Kapitel, das aus heutiger rechtsstaatlicher Sicht eher Unbehagen auslöst, weil Verfahren und Sanktionen oft intransparent und hart waren.

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